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BMVIT Erlass bei Gefahr im Verzug
Das BMVIT plant einen Erlass zur Handhabung der Weiterverfolgung von „Gefahr in Verzug“-Mängeln. Wie Andreas Westermeyer, Referent der Bundesinnung für Fahrzeugtechnik berichtet, wurde darin erfreulicherweise definiert, dass sich die Behörde vor Setzung von weiteren Schritten vorerst informieren sollte, ob nicht schon ein positives Gutachten für dieses Fahrzeug vorliegt. Das kann durch Einsichtnahme in die Zentrale Begutachtungsplakettendatenbank (ZBD) erfolgen. Diesem Erlass wird eine Anleitung der ZBD zur Gutachteneinsicht für Behörden beigefügt. Auch per Fax oder E-Mail an die Behörde übermittelte Kopien von aktuellen positiven Gutachten wären zu akzeptieren. Nähere Informationen: WKO
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