ASFINAG bestätigt Nutzung der digitalen Vignette für Probefahrtkennzeichen

Asfinag
18.11.2020

 
Auf Anfrage der Bundesinnung hat die ASFINAG über die Rechtsinterpretation der Mautordnung in Bezug auf die digitale Vignette in Verbindung mit der Nutzung eines Probefahrtkennzeichen gem § 45 KFG informiert. Und zwar dahingehend, dass diese der Klebevignette gleichzusetzen ist. 

Immer wieder wurden Beschwerden an die Bundesinnung herangetragen, dass die ASFINAG die digitale Vignette nicht für Probefahrten gem § 45 KFG (blaue Kennzeichen) akzeptiert. Auch wenn die Bundesinnung immer explizit unterstrichen hat, dass die Digitale Vignette Gültigkeit hat und so bürokratischen Aufwand eindämmt, kam es dennoch zu Interpretationsunterschieden der Mautordnung. 

In einer direkten Anfrage an die ASFINAG, hat die Geschäftsführung der Maut Service GmbH nunmehr bestätigt, dass beide Varianten der Vignette (Klebevignette also auch digitale Vignette) auch für Probefahrtkennzeichen rechtlich absolut gleichwertig sind. Sie sehen daher auch keinen Änderungsbedarf am bestehenden Regelwerk, werden jedoch die Mautaufsicht entsprechend sensibilisieren. Die Standesvertretung freut sich, dass die ASFINAG-Geschäftsführung die Interpretation der Bundesinnung teilt, ersucht jedoch bei neuerlichem Auftreten allfälliger Fälle um Übermittlung der konkreten Sachverhalte.