Begehrte Daten

07.07.2015

 
Alle ab 31. März 2018 neu zugelassenen Autos müssen mit dem Notruf E-Call ausgerüstet sein. Andreas Westermeyer, GF der Bundesinnung, klärt auf.

Technische Voraussetzung für e-Call  ist die Ausstattung jedes Fahrzeuges mit einer SIM-Karte, über die via GSM-Netz im Falle eines Crashs Informationen über den Zustand des Fahrzeugs an die nächste Notrufstelle übermittelt werden. „Daten über Schäden am Fahrzeug, die nur den Rettungskräften zur Orientierung dienen sollen, sind aber auch für Werkstätten und Versicherungen von Interesse“, gibt Andreas Westermeyer, GF der Bundesinnung, zu bedenken. Auch Automobilhersteller, Banken, Leasinggesellschaften und sogar Teilehändler könnten die elektronischen Schadensmeldung aus dem Fahrzeug für ihre Zwecke nützen und befürworten daher die verpflichtende Installation einer großen SIM-Karte.

„Sowohl die Innung als auch die Autofahrerclubs sind für die gesetzliche Verankerung einer kleinen SIM-Karte, um den Datenschutz zu gewährleisten“, erklärt Westermeyer. Nachsatz: „Wer etwas größeres haben will, muss eben nachrüsten.“ Spannend für Westermeyer ist auch die geplante Einführung der sogenannten electronic Periodical Technical Inspection ePTI. Die Fahrzeughersteller argumentieren, dass mit der elektronischen Datenübermittlung auch die jährliche Fahrzeugüberprüfung deutlich effizienter gestaltet werden könne.

„Wenn alle Daten des Fahrzeugs über die SIM-Karte ausgelesen werden können, ist der Steuerung der Fahrzeugüberprüfung Tür und Tor geöffnet – dagegen wehren wir uns entschieden“, so Westermeyer.