Betreten der Zulassungsstelle verboten

18.03.2020

 
Das Betreten der Zulassungsstelle ist ab sofort nicht mehr gestattet, so Wilhelm Kast (BMVIT) im Erlass. Die Antragsteller müssen telefonisch oder online Kontakt mit ihrem Versicherer bzw. der Zulassungsstelle aufzunehmen.

Die am 15.03.2020 beschlossenen gesetzlichen Anordnungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und die damit verbundenen, von den Versicherern zu setzenden Maßnahmen für Ihre Mitarbeiter machen es notwendig, den Betrieb der Zulassungsstellen auf einen Notbetrieb herunter zu fahren. Seitens des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) wurde mit dem Versicherungsverband daher folgende Vorgangsweise vereinbart: Die Versicherungsbranche stellt die Bearbeitung der notwendigen und unaufschiebbaren Zulassungsvorgänge sicher. Um dies gewährleisten zu können, sei es unerlässlich, die Tätigkeit auf bestimmte unbedingt notwendige Geschäftsfälle zu beschränken, wie z.B. Anmeldung von betrieblich genutzten Fahrzeugen, die zur Aufrechterhaltung der Versorgung mit Lebensmitteln oder Gütern des täglichen Bedarfs genutzt werden oder von Fahrzeugen, die eingesetzt werden müssen, um die öffentliche Sicherheit oder das Gesundheitswesen aufrecht zu erhalten oder die Abmeldung von Fahrzeugen, sofern zwingende wirtschaftliche Gründe dies erforderlich machen.

Um die Maßnahmen der Bundesregierung bestmöglich zu unterstützen und damit direkte Kontakte zu vermeiden bzw. einzuschränken, ist das Betreten der Zulassungsstelle nicht gestattet. Die Kunden/Antragsteller haben daher vorab telefonisch oder auf einem anderen elektronischen Weg Kontakt mit ihrem Versicherer bzw. der Zulassungsstelle aufzunehmen.