Brief an Kurz: Schirak fordert Öffnung aller Schauräume

Autohandel
09.04.2020

 
Ab 14. April 2020 dürfen auch die Schauräume der Autohäuser wiedereröffnen. Allerdings nur, wenn ihre Fläche maximal 400 m2 beträgt. Einzelhandelssprecher Josef Schirak hat Bundeskanzler Sebastian Kurz deshalb einen wütenden, gleichwohl sachlichen und fundierten Brief geschrieben.
Einzelhandelssprecher Josef Schirak

Lesen Sie Schiraks Brief an Bundeskanzler Kurz in seiner Originalfassung:

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

auch ich musste - so wie viele davon betroffene Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Fahrzeughandel - aus dem Fernsehen die von der Regierung teilweise neu definierten Bestimmungen im Hinblick auf die Wiedereröffnung der Betriebe erfahren und musste zu meiner Bestürzung feststellen, dass der Autohandel aus mir völlig unerklärlichen Gründen in der Aufstellung der zum Offenhalten berechtigten Betriebe mit mehr als 400 m2 Verkaufsfläche fehlt!  Dies obwohl von Konsumenten wesentlich  frequentiertere Geschäfte wie z.B. Baumärkte, Blumenmärktenetc. das Offenhalten nunmehr ermöglicht wird! Ganz abgesehen von schon bisher berechtigten  Lebensmittel- u. Drogeriemärten mit x- facher  Kundenfrequenz und Gefährdung! 

Dabei wäre der Fahrzeughandel aufgrund seiner groß bemessenen Räumlichkeiten sehr wohl in der Lage, seine Geschäftsfälle - selbstverständlich unter Einhaltung aller derzeit geltenden Vorsichtsmaßnahmen und Bestimmungen - weitestgehend gefahrlos für eine Infektion seiner Mitarbeiter und  Kunden offen zu halten. Mit Sicherheit jedoch gefahrloser, als dies bei so ziemlich allen anderen zum Offenhalten berechtigten Betrieben in dieser Grössenordnung der Fall ist! Die Situation ist leider inzwischen für viele unserer Mitgliedsbetriebe im Hinblick auf deren Liquidität als besorgniserregend zu werten, zumal im  Automobilgeschäft  der Kapitalbedarf enorm hoch ist. Derzeit wird diese Liquidität vor allem durch wohl schon verkaufte, jedoch vom Käufer noch nicht übernommene und somit unbezahlte  Neu- und Gebrauchtwagen ebenso stark belastet wie auch durch den enormen Lagerdruck zahlreicher Neuwagen, Vorführwagen und Gebrauchtwagen.

Durch die Betriebsschliessung über einen noch längeren Zeitraum ergeben sich auch erhebliche Abwertungs-Notwendigkeiten des gesamten Lagerbestands. Ich möchte zu bedenken geben, dass sich derartige Problemstellungen in Höhe mehrerer hunderttausend Euro und in immer mehr Fällen sogar in Millionenhöhe abspielen.

Eine besondere Anmerkung zur 400 m2-Beschränkung: Von dieser Beschränkung sind Baumärkte und Gartencenter sowie Gartenmärkte ausgenommen - kein Problem - der Fahrzeughandel aus völlig unerklärlichen Gründen jedoch nicht! Die 400 m2-Beschränkung birgt aber auch eine krasse Ungleichbehandlung bzw. Wettbewerbsverzerrung in sich, welche u.U. zu gerichtlichen Nachwirkungen führen könnte. Ich gebe zu bedenken, dass es wohl kein Kunde und Autokäufer verstehen würde, bei einem  Autohändler mit bis zu 400 m2 Verkaufsfläche sein Fahrzeug zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt kaufen/ übernehmen zu können, als wenn er dieses bei einem größeren Händler mit mehr als 400 m2 kaufen/übernehmen würde.

Wie bitte, sollte dies argumentiert werden?

Der langen Rede kurzer Sinn: Man möge doch wegen „Gefahr in Verzug" (Insolvenzgefahr für viele Autohäuser) umgehend  die betreffende Bestimmung sinnvollerweise um den „Fahrzeughandel" erweitern, wodurch der gesundheitliche Aspekt in keiner Weise negativ berührt wäre. Das wäre kurzfristigst und ohne besonderen Aufwand möglich sowie  dringend erforderlich.

Damit  der Osterfriede in der Fahrzeugbranche und darüber hinaus nicht gefährdet wird.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen FROHE OSTERN!

Mit herzlichem Dank für eine Erledigung im Sinne des Fahrzeughandels und besten Grüßen 

Ihr KR Ing. Josef SCHIRAK 

„Praktizierender Autohändler im 60.Berufsjahr"

„Interessenvertreter in der WK - Org. Im 53. Dienstjahr"