Die Zukunft des Pickerls

Inspektion
01.08.2017

 
Der Weltverband der internationalen Fahrzeuginspektion (CITA) hielt in Zagreb seine Generalversammlung ab. Vertreter aus über 70 Ländern berieten über die Zukunft der periodischen Fahrzeugüberprüfung.
Die österreichische Delegation bei der CITA-Tagung in Zagreb: Josef Puntinger, Andreas Westermeyer (Bundesinnung) und Walter Nissler (ehem. Infrastrukturministerium).
Die österreichische Delegation bei der CITA-Tagung in Zagreb: Josef Puntinger, Andreas Westermeyer (Bundesinnung) und Walter Nissler (ehem. Infrastrukturministerium).

Auch die österreichische Bundesinnung war durch BIM Josef Puntinger und Andreas Westermeyer vertreten. Ebenfalls dabei war Walter Nissler, ehemals Infrastrukturministerium, heute Leiter der Fahrzeugregulierung der UNECE in Genf. Einstimmig verabschiedet wurde ein Positionspapier zum Thema „Anti-Fraud“, sprich: wie kann Betrug bei der periodischen Fahrzeugüberprüfung vermieden werden. Im Wesentlichen hat man sich darauf geeinigt, dass der Fokus fortan mehr auf Prävention (vorher gut ausbilden) bzw. Beratung als auf Bestrafung liegen solle. Stichwort: technische Hilfsmittel bzw. strukturelle und personenqualifizierende Maßnahmen. Die Maßnahmen bei Vergehen unterscheiden sich europaweit deutlich:

„Der Regelung 2-1-1 in Kroatien kann ich einiges abgewinnen.“ BUNDESINNUNGSMEISTER JOSEF PUNTINGER

MEHR BERATUNG

Während die Prüfstelle in Österreich etwa ein halbes Jahr lang die Berechtigung verliert die periodische Fahrzeugüberprüfung durchführen zu können, werden in den Niederlanden kaum Geldstrafen verhängt, der Entzug kann allerdings bis zu fünf Jahren gehen – und zwar nicht für die Prüfstelle, sondern nach dem Verursacherprinzip für den Prüfer selbst. Hier ist die CITA-Empfehlung: Vorwarnen des Prüforgans, Lizenz nicht sofort entziehen. Das Manko in Österreich laut Andreas Westermeyer: „Bei einem Gefälligkeitsgutachten wird nicht die Prüfperson zur Verantwortung gezogen, stattdessen verliert die Prüfstelle die Konzession.“ „In den meisten Ländern wird zwischen akkreditierter Werkstatt und akkreditiertem Prüfer deutlich unterschieden. In Österreich haben wir diesbezüglich noch erhebliches Potenzial“, so der Bundesinnungsmeister. Die 57a-Überprüfung in Österreich wird in dafür autorisierten Kfz- Werkstätten durchgeführt, also sozusagen privat. Jene Stelle, die überprüft, ist also dieselbe Stelle, die repariert. Auf Europa-Ebene ist der österreichische Weg anerkannt, das System wird geschätzt, vor allem auch der Mängelkatalog. In Österreich ist die Überprüfung ein gesetzlich vorgeschriebener Vorgang gemäß §57a des Kraftfahrgesetzes. War früher die Begutachtung jährlich vorgeschrieben, so ist bei Neufahrzeugen seit dem Jahr 2002 die sogenannte 3-2-1-Regelung in Kraft. Demgemäß ist die erste Begutachtung drei Jahre nach Erstzulassung fällig, danach nach zwei Jahren und sodann jedes Jahr. BIM Josef Puntinger kann der Praxis in Kroatien – Regelung 2-1-1 – einiges abgewinnen. „Immer mehr EULänder ermöglichen privaten Werkstätten die Fahrzeugüberprüfung, wie etwa Schweden seit 2010“, betont Puntinger. „So flach kann also unser System nicht sein.“ Andreas Westermeyer ergänzt: „In Europa gibt es viele gute Beispiele, von denen wir lernen können unsere bewährte und gute Überprüfung nicht nur besser, sondern auch effizienter, transparenter und prozessoptimierter anlegen zu können.“

VERKEHRSSICHERHEIT & UMWELT

Als nachhaltiges Ziel wurde im Rahmen der CITA die „Vision Null“ definiert, die Verringerung der Zahl von Verkehrstoten auf Null. Bei Assistenzsystemen sei somit nicht nur die Genehmigung wesentlich, sondern auch deren periodische Überprüfung. Wichtig dafür sei ein Mindestzugang zu den Daten im Fahrzeug, z.B. über OBD (on-Board-Diagnose).