EBV-Tipp: Das Auto, das es offiziell gar nicht gibt

EBV
11.03.2021

Beim Erstellen von §57a-Gutachten - dem sogenannten Pickerl - müssen Daten mit der Zulassungsdaten­bank abgeglichen werden. Aber was, wenn ein Fahrzeug, etwa ein Oldtimer, nicht mehr in der ­Zulassungsevidenz gespeichert ist oder ein Tippfehler zu einer Fehlermeldung führt? Wir zeigen, wie man richtig vorgeht.
Sind Fahrzeuge vor längerer Zeit abgemeldet worden und nicht mehr in der Zulassungsevidenz gespeichert, können keine Gutachten erstellt werden. Dann besteht Handlungsbedarf.
Sind Fahrzeuge vor längerer Zeit abgemeldet worden und nicht mehr in der Zulassungsevidenz gespeichert, können keine Gutachten erstellt werden. Dann besteht Handlungsbedarf.

Im Lockdown hatte so mancher Besitzer eines historischen Fahrzeugs Zeit, seinen Schatz, der womöglich jahrelang in der Garage vor sich hin geschlummert hatte, endlich zu restaurieren. Jetzt, wo das Frühjahr naht, rückt auch der Tag näher, an dem man die Früchte seiner Arbeit ernten kann: die erste Ausfahrt mit dem guten Stück. Aber was, wenn so ein Oldtimer bei einer Neuanmeldung nicht mehr in der Zulassungsevidenz der Zulassungsstelle gefunden werden, weil sie bereits gelöscht wurden? 

Grundsätzlich gilt Folgendes: Jedes in Österreich zugelassene Kraftfahrzeug ist in der Zulassungsevidenz gespeichert – mit Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN), Erstzulassungsdatum (EZ) und amtlichem Kennzeichen. Wird ein Gutachten fürs Pickerl erstellt, muss immer das Erstzulassungsdatum plus das Kennzeichen oder das Erstzulassungsdatum plus die FIN eingegeben werden, um die Daten des Gutachtens im Zuge der Überprüfung mit der Datenbank der Zulassungsstelle in Österreich abzugleichen.

Dazu müssen Sie den Button „Zulassungsdatenbank“ drücken, um die Fahrzeug­-Daten zu laden. Kommt es jedoch bei der mehrstelligen FIN, dem Datum der Erstzulassung oder dem Kennzeichen zu einem Tippfehler, erscheint ein Fenster mit einer Fehlermeldung – das Gutachten kann nicht erstellt werden. 

Drei Fehlerquellen

Beim Prüfgutachten für Pickerl gibt es drei Fehlerquellen, die man kontrollieren sollte: Die Fahrzeugidentifizierungsnummer, das Datum der erstmaligen Zulassung und das Kennzeichen. Sind alle drei Datensätze korrekt laut Zulassungsschein eingegeben und die Fehlermeldung scheint beim Datenabgleich immer noch auf, kann der Fehler nur beim Einspielen der Fahrzeugdaten in die Zulassungsevidenz passiert sein. Ab hier sind die Zulassungsstellen oder Ämter der Landesregierungen in der Pflicht. 

Werkstätten und EBV-Nutzer sowie die Automotive Hotline können Datensätze in der Zulassungsevidenz nicht korrigieren oder verändern. Sollte trotz korrekter Eingabe eine Fehlermeldung kommen, muss der Fahrzeughalter mit den Fahrzeugdokumenten zur Zulassungsstelle und die hinterlegten Daten korrigieren lassen. Erst danach können Prüfgutachten erstellt werden. 

4 Schritte zum Anmeldegutachten

Sind Fahrzeuge nun aber vor längerer Zeit abgemeldet worden und daher nicht mehr in der Zulassungsevidenz gespeichert - wie dies bei historischen Fahrzeugen, also Oldtimern, des Öfteren der Fall ist - , können für diese Fahrzeuge keine Gutachten (Anmeldegutachten) erstellt werden. Um dieses Problem zu lösen, sind in Österreich folgende Schritte zu befolgen: 

1. Eingabe der Fahrzeugdaten überprüfen. Zu den häufigsten Eingabefehlern zählen die folgenden:

- FIN wird mit Punkten oder Nullen eingetragen.
- Kennzeichen wird eingetragen, obwohl es ein Anmeldegutachten ist.
- Statt dem Erstzulassungsdatum wird das Erstellungsdatum des Typenscheins eingetragen.

2. Bei Fortbestehen der Fehlermeldung, eine Kopie des Genehmigungsdokuments (Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, CoC oder Datenauszug) und das Erstzulassungsdatum an den Support des Begutachtungsprogramms senden.

3. Die Support-Mitarbeiter veranlassen bei der ZBD die Anlage des Datensatzes in der Zulassungsdatenbank.

4. Nachdem das Fahrzeug in der Zulassungsdatenbank erfasst wurde, erfolgt abschließend die Verständigung der Begutachtungsstelle, mit der Info, dass das Fahrzeug in der Zulassungsevidenz eingetragen wurde.

Nutzer der EBV erreichen den Support unter [email protected].