EBV-Tipp: Fahrzeugabgleich mit der Zulassungsdatenbank

EBV
03.09.2020

 
Beim Erstellen von Gutachten kann ein Tippfehler bei den Fahrzeugdaten zu einer Fehlermeldung führen. Wir zeigen, wie es richtig geht. 
Beim Prüfgutachten gibt es drei Fehlerquellen: Die Fahrzeugidentifizierungsnummer, das Erstzulassungsdatum und das Kennzeichen.
Beim Prüfgutachten gibt es drei Fehlerquellen: Die Fahrzeugidentifizierungsnummer, das Erstzulassungsdatum und das Kennzeichen.

Jedes in Österreich zugelassene Kraftfahrzeug ist in der Zulassungsevidenz gespeichert. Und zwar mit Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN), Erstzulassungsdatum (EZ) und amtlichem Kennzeichen. Wird ein Gutachten erstellt, muss immer das Erstzulassungsdatum plus das Kennzeichen oder die FIN eingegeben werden, um die Daten des Gutachtens mit der Zulassungsdatenbank abzugleichen. Dazu den Button „Zulassungsdatenbank“ drücken, um die Fahrzeugdaten zu laden. Kommt es jedoch bei der mehrstelligen FIN, dem EZ oder dem Kennzeichen zu einem Tippfehler, erscheint ein Fenster mit einer Fehlermeldung – das Gutachten kann nicht erstellt werden. Der Grund: Nur exakte Eingaben bei FIN, Kennzeichen und Erstzulassungsdatum führen zum richtigen Fahrzeug. 

Fehlerquellen Prüfgutachten

Beim Prüfgutachten gibt es drei Fehlerquellen, die man beim Aufscheinen der Fehlermeldung kontrollieren sollte: Die Fahrzeugidentifizierungsnummer, das Erstzulassungsdatum und das Kennzeichen. Sind alle drei Datensätze korrekt laut Zulassungsschein eingeben und die Fehlermeldung scheint beim Datenabgleich mit der Zulassungsevidenz immer noch auf, kann der Fehler nur beim Einspielen der Fahrzeugdaten in die Zulassungsevidenz passiert sein. Ab hier sind die Zulassungsstellen oder Ämter der Landesregierungen in der Pflicht. Werkstätten und EBV-Nutzer, sowie die Automotive Hotline können Datensätze in der Zulassungsevidenz nicht korrigieren oder verändern. Daher: Sollte trotz korrekter Eingabe eine Fehlermeldung kommen, muss der Fahrzeughalter mit seinen Fahrzeugdokumenten zur Zulassungsstelle (oder zu Ämtern der Landesregierung) und die in der Zulassungsevidenz hinterlegten Daten korrigieren lassen. Erst danach, wenn die korrekten Fahrzeugdaten in der Zulassungsevidenz erfasst sind, können Prüfgutachten seitens der Werkstätten erstellt werden.

EBV-Support-Tipp: Bei einem Anmeldegutachten darf KEIN Kennzeichen eingeben werden.

Anmeldegutachten

Sind Fahrzeuge vor längerer Zeit abgemeldet worden und daher nicht mehr in der Zulassungsevidenz gespeichert, können für diese Fahrzeuge keine Gutachten (Anmeldegutachten) erstellt werden. 

Um dieses Problem zu lösen, sind folgende Schritte lt. zu befolgen: 

1. Die Begutachtungsstelle nimmt Kontakt mit der EBV-Hotline (Tel-Nr.: +43 1 890 30 80) auf.

2. Die EBV-Hotline fordert eine Kopie des Genehmigungsdokuments (Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, CoC oder Datenauszug) und des Erstzulassungsdatum bei der Begutachtungsstelle an.

3. Diese Daten werden ausschließlich von der EBV-Hotline per Mail an die ZBD geschickt. Zur Nachverfolgung bekommt die Hotline eine Tickektnummer.

4. Die ZBD veranlasst die Anlage des Fahrzeugdatensatzes mit den erforderlichen Daten für die Erstellung eines Anmeldegutachtens. 

5. Nach Kontrolle durch die ZBD wird die EBV-Hotline unter der Ticketnummer informiert und das Anmeldegutachten kann erstellt werden.