In Europas Autohandel rumort es

Autohandel
21.04.2021

Das erlebt man auch nicht alle Tage: Dass es in einer Branche europaweit rumort und der Auslöser dafür liegt in Österreich. Genau das passiert aktuell gerade im Autohandel.
Das Hammerurteil gegen Peugeot hat die Branche in ganz Europa aufgescheucht.
Das Hammerurteil gegen Peugeot hat die Branche in ganz Europa aufgescheucht.

Wie berichtet hat der Oberste Gerichtshof in Österreich das erstinstanzliche Urteil gegen Peugeot im Rechtsstreit mit dem oberösterreichischen Peugeot-Händler Büchl in weiten Teilen bestätigt. Damit bleibt es bei der Einschätzung, dass Peugeot seine Marktmacht gegenüber Händlern jahrelang missbraucht hat. Genau das hat die Branche jetzt europaweit aufgescheucht. Der europäische Händlerverband Cecra hat nun eine Videokonferenz veranstaltet, auf der der siegreiche Anwalt und Kartellrechtsexperte Dr. Peter Thyri den Fall präsentierte und Händlern aus ganz Europa Rede und Antwort stand. Der Andrang war groß, ein Händler aus Großbritannien betonte, dass er selbst ähnliche Probleme habe, ein Branchenvertreter mit spanischem Namen wollte wissen, ob nach Thyris Einschätzung nun auch Sammelklagen ein Thema werden könnten.

Der Fall Büchl

Aber der Reihe nach. Zunächst sei hier noch einmal kurz der Fall Büchl dargelegt: Die Firma Büchl hatte sich bereits Ende 2018 an das Kartellgericht gewandt, weil sie – ebenso wie offenbar zahlreiche andere Peugeot-Händler in Österreich und Europa – unter scheinbar erdrückenden Vorgaben von PSA zu leiden hat. „PSA hat es nun im Neuwagenvertrieb abzustellen, Prämienzahlungen an den Händler mit Kundenzufriedenheitsumfragen zu koppeln, die Handelsspanne der Händler zu reduzieren, wenn diese von PSA bewusst überhöhte Verkaufsziele nicht erreichen und den Händlern durch PSA-Eigenbetriebe mit subventionierten Fahrzeugpreisen am Endkundenmarkt Konkurrenz zu machen“, fasst der Wiener Rechtsanwalts Peter Thyri zusammen. Der Spezialist  für Kartell- und Wettbewerbsrecht hat die Firma Büchl im Verfahren vor den Kartellgerichten vertreten.

PSA bzw. dessen neuer, aus der Ehe mit Fiat hervorgegangene Mutterkonzern Stellantis, muss jetzt reagieren und sein Verhältnis zu den Vertragshändlern neu definieren. Die Deadline dafür ist der 22. Juni 2021. „Die Verträge müssen neu gestaltet werden“, betont Thyri. Zusätzlich müsse der der Firma Büchl bereits entstandene Schaden kalkuliert und auch entsprechend kompensiert werden. Auch für alle anderen österreichischen Peugeot-Händler sieht Thyri eine unmittelbare Bindungswirkung.

„Aber abgesehen davon werden sich das sicher auch die anderen Marken jetzt anschauen müssen“, so der Experte. Und das durchaus über die Grenzen Österreichs hinaus, wenngleich das hiesige Kartellrecht auch seine Eigenheiten hat. Aber der OGH weist in seinem Urteil klar auf die parallele Anwendbarkeit des europäischen Kartellrechts hin. „Es kam auch EU-Recht zur Anwendung“, sagt Thyri. Allerdings sei im Urteil nicht genau definiert worden, was bzw. welches Recht im Detail welche Rolle gespielt hat.

Die Angst vor den Konsequenzen

Thyri weist auf ein grundsätzliches Problem hin, er nennt dieses den „Fear Factor“ (die Veranstaltung fand in englischer Sprache satt). Dass sich kleinere Händler, die in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, nämlich in der Regel nicht trauen, gegen ihre mächtigen Vertragspartner vor Gericht zu ziehen. „Deshalb gibt es in der Autobranche nicht viele ausjudizierte Fälle“, erklärt der Jurist. „Es gäbe sicher mehr solcher Klagen, wenn man sich sicherer wäre, recht zu bekommen“, meint der Anwalt. Bei Büchl wäre das Leiden so groß gewesen, dass er es trotzdem gewagt habe. Und damit den Teufelskreis nun vielleicht durchbrochen hat.

Wirtschaftliche Abhängigkeiten würden in vielen Ländern, darunter Frankreich, Deutschland, aber auch im EU-Recht, thematisiert. Im Kartellrecht gehe es nicht nur um absolute Zahlen wie Marktanteile, sondern sehr wohl auch um Abhängigkeiten in Relation zu übermächtigen Vertragspartnern. Auf Sammelklagen würde er nicht allzu viel geben, da es hierzu in Europa keine Tradition gibt.  

Insgesamt ist der Experte aber zuversichtlich, dass der Fall Büchl über die Marke Peugeot, aber auch über die Grenzen Österreichs hinaus, etwa bewirken kann. Denn: „Letzten Endes geht es ja auch um Fairness gegenüber dem Endkonsumenten. Man braucht Wettbewerb im Markt und deshalb muss man einzelne Händler schützen.“ Diese bräuchten eine gewisse Unabhängigkeit und Preismacht. Sehr oft wäre derzeit im europäischen Autohandel aber nur noch sehr wenig Freiheit einzelner Händler gegeben. 

Bosman lässt grüßen

Beim Händlerverband Cecra fühlt man sich bereits an das Bosman-Urteil erinnert – jenes nach einem seinerzeit unbekannten belgischen Fußballspieler benannte Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das die Fußballwelt auf den Kopf stellte. Die EuGH-Entscheidung besiegelte das Ende von Ablösesummen nach Ablauf von Verträgen und der bis dahin gängigen Ausländerbeschränkungen im europäischen Fußball. Die folgenschwere Entscheidung zur Klage traf Jean-Marc Bosman 1990, nachdem der RFC Lüttich sein Gehalt gekürzt und ihm anschließend die Freigabe für einen Wechsel nach verwehrt hatte. Ein Transfer in die zweite französische Liga scheiterte an der überzogenen Ablöseforderung des Vereins. Bosman reagierte, in dem er klagte und sich in der Folge mit Erfolg über fünf Jahre durch alle Instanzen kämpfte.

Cecra-Generaldirektor Bernard Lycke spricht im Zusammenhang mit dem Fall Büchl von einem „Durchbruch in einem jahrzehntelangen Kampf um mehr Fairness im Verhältnis zwischen den Herstellern und Händlern“. Das Urteil könnte laut Lycke den Weg für eine neue Art von Partnerschaft in der Autoindustrie ebnen.