Hammerurteil gegen Peugeot bestätigt

Kartellverfahren
24.03.2021

Darauf hat die Brache mit Spannung gewartet, jetzt ist es amtlich: Der Oberste Gerichtshof hat das erstinstanzliche Urteil gegen Peugeot in weiten Teilen bestätigt. Damit bleibt es bei der Einschätzung, dass Peugeot seine Marktmacht gegenüber Händlern jahrelang missbraucht hat.
Das Urteil gegen Peugeot hat weitreichende Auswirkungen auf die Branche.
Das Urteil gegen Peugeot hat weitreichende Auswirkungen auf die Branche.

Hintergrund ist der Rechtsstreit zwischen dem oberösterreichischen Peugeot-Händler Büchl und Peugeot Austria (PSA), dem Generalimporteur für Peugeot-Fahrzeuge in Österreich, der im Mai 2020 zu einem bahnbrechenden, europaweit viel beachteten Urteil geführt hatte. Die Firma Büchl hatte sich bereits Ende 2018 an das Kartellgericht gewandt, weil sie – ebenso wie offenbar zahlreiche andere Peugeot-Händler in Österreich und Europa – unter scheinbar erdrückenden Vorgaben von PSA zu leiden hat.

Das nun erfolgte Urteil der des Obersten Gerichtshofs, der auch als Kartellobergericht fungiert, das der KFZ Wirtschaft vorliegt, betrifft den Neuwagenvertrieb wie auch den Werkstättenbetrieb. „Im Einzelnen hat es PSA im Neuwagenvertrieb nun abzustellen, Prämienzahlungen an den Händler mit Kundenzufriedenheitsumfragen zu koppeln; die Handelsspanne der Händler zu reduzieren, wenn diese von PSA bewusst überhöhte Verkaufsziele nicht erreichen und den Händlern durch PSA-Eigenbetriebe mit subventionierten Fahrzeugpreisen am Endkundenmarkt Konkurrenz zu machen“, heißt es von Seiten des Wiener Rechtsanwalts Dr. Peter Thyri. Der Spezialist  für Kartell- und Wettbewerbsrecht hat die Firma Büchl im Verfahren vor den Kartellgerichten vertreten.

Im Werkstättenbetrieb seien das „übermäßig aufwendige Kontrollsystem von PSA ebenso wie nicht kostendeckende Stundensätze, die Garantie und Gewährleistungsarbeiten für die Händler unrentabel machen“, abzustellen. Letztlich darf PSA auch die Kosten seines Mystery Shopping und Audit-Systems für Neuwagen- und Werkstättengeschäft nicht weiter auf die Händler überwälzen, erklärt Thyri weiter. 

Weitreichende Auswirkungen

Grundsätzlich bestätigt wird auch die einseitige Beschränkung der Preissetzungsfreiheit des Händlers durch den wirtschaftlichen Zwang zur Teilnahme an Aktionen. Das Erstgericht hat dazu nach genauen Vorgaben des Obersten Gerichtshofes das Verfahren allerdings zu ergänzen und nochmals zu entscheiden. „In allen übrigen Punkten ist die Entscheidung rechtskräftig und von PSA binnen drei Monaten umzusetzen“, so Thyri. Er betont auch, dass der OGH in seinem Beschluss ausdrücklich darauf hinweist, dass der Abstellungsauftrag nicht nur für den Anlassfall Büchl, sondern hinsichtlich aller Vertragsverhältnisse gilt, bei denen ähnliche Abhängigkeitsverhältnisse bestehen und sieht einen nicht unerheblichen Änderungsbedarf im Vergütungssystem von PSA.

Ebenso weist der OGH klar auf die parallele Anwendbarkeit des europäischen Kartellrechts hin und setzt sich eingehend mit der Begründung der marktbeherrschenden Stellung des Importeurs ebenso wie der Fallgruppe Konditionenmissbrauch gemäß Art 102 AEUV auseinander. Für die Zukunft muss das Vergütungssystem von PSA nun binnen der vom OGH gesetzten Frist angepasst und neu vereinbart werden.

Thyri: „Eine Berücksichtigung der OGH-Entscheidung für andere Markennetze – insbesondere jene des neuen Stellantis-Konzerns, der von dem Verfahren direkt betroffen ist – empfiehlt sich schon aus Gründen der Rechtssicherheit.“ Für zahlreiche betroffene Peugeot-Händler stelle sich zudem unmittelbar die Frage nach dem Ersatz der ihnen jahrelang missbräuchlich vorenthaltenen Vergütungen.

Das Bundesgremium Fahrzeughandel und die Bundesinnung der Fahrzeugtechnik innerhalb WKÖ, der Verband österreichischer Kraftfahrzeugbetriebe (VÖK) und der Klub der Österreichischen Peugeot-Händler begrüßen die Entscheidung als Durchbruch in ihren jahrzehntelangen Bemühungen um mehr Fairness in der Hersteller-Händlerbeziehung in Österreich und Europa. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Umbrüche und Herausforderungen sei nun der Weg frei für ein neues partnerschaftliches Miteinander in der Automobilbranche.

Bei Peugeot hat man den Beschluss des Gerichts "zur Kenntnis genommen" und will diesen nun genau analysieren. In weiterer Folge werde man binnen der vom Obersten Gerichtshof gesetzten Frist von drei Monaten bis zum 22. Juni für die geforderten Punkte entsprechende Lösungen erarbeiten und umsetzen, wie es auf Anfrage der KFZ Wirtschaft heißt.