„Leute, schaut’s rein“: Der Mängelkatalog ist up to date

§57a
12.02.2021

Der Mängelkatalog ist nicht mehr das, was er einmal war. Und das ist gut so! Das Standard-Nachschlagewerk für alle §57a-Werkstätten erfuhr rund um den Jahreswechsel ein Update und spielt seine Stärken immer mehr auch digital aus.
Der Mängelkatalog ist die Bibel für jede 57a-Überprüfung.
Der Mängelkatalog ist die Bibel für jede 57a-Überprüfung.

Quizfrage: Sie haben einen Pkw zur Inspektion, dessen Kilometerstand aufgrund eines Pixelfehlers nicht ablesbar ist. Ist das gemäß §57a-Begutachtung ein Mangel oder nicht? „Ich stelle diese Frage gerne in meinen Schulungen“, sagt Rudolf Höll­humer, ein erfahrener Vortragender in §57a-Schulungen, der in der oberösterreichischen Landesinnung Fahrzeugtechnik die Funktion des Bildungsreferenten bekleidet. „Die Antworten sind meist 50:50.“ 

Des Rätsels Lösung

Höllhumer, der sich als langjähriger Meister und Geschäftsführer eines namhaften Autohauses auch in der der Expertenrunde zu §57a engagiert, klärt auf: „Auf den ersten Blick könnte man meinen, es sei ein schwerer Mangel, tatsächlich ist das aber nicht der Fall.“ Zwar werde Manipulation oder offensichtliche Dysfunktion der Kilometeranzeige als schwerer Mangel angeführt, bei genauerer Lektüre der Kommentare wird jedoch ersichtlich, dass dies nur für schwere Lkw und Busse über 3,5 Tonnen gilt. Bei einem Pkw ist ein fehlerhafter Kilometerzähler indes gar kein Mangel, muss also auch nicht als Mangel eingetragen werden. „Man muss es einfach nur vermerken“, sagt Höllhumer. 

Das Beispiel zeigt, wie komplex und informativ der Mängelkatalog ist und wie wichtig die diversen Anmerkungen. „Man muss öfters reinschauen und vor allem auch die Kommentare lesen“, sagt Höllhumer, der sich als regelrechter „Fan des Mängelkatalogs“ outet. „Ich sage immer: ,Leute, schaut’s rein‘. Man muss damit arbeiten!“ 

Der Mängelkatalog der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik ist ein vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vorgeschriebenes Arbeitsinstrument zur Verwendung bei der wiederkehrenden §57a-Begutachtung in Prüfstellen und Kfz-Werkstätten. Ein Redaktionskomitee von Expertinnen und Experten hat die Aufgabe übernommen, bei Gesetzesänderungen und Erlässen den Mängelkatalog aktuell zu halten. Das betrifft insbesondere auch die Prüfanweisungen und technischen Kommentare. 

„Das Buch darf auch mal dreckig werden“ 

Für den Wiener Landesinnungsmeister Georg Ringseis erfüllt der Mängelkatalog online wie auch in Print wichtige Aufgaben. Der physische Katalog sei bei der Arbeit direkt am Fahrzeug praktisch. Im Hause Ringseis ist der Katalog mit zahlreichen Post-it-Markierungen als Lesezeichen versehen. Das gedruckte Werk kann auch mit schmutzigen Händen verwendet werden, wie Höllhumer ergänzt: „Das Buch darf auch mal dreckig werden.“ 
Im Büro wiederum mache das digitale Produkt Sinn, auch für Schulungen sei es geradezu „wunderbar“. „Im Büro ist das digitale Produkt sehr angenehm“, sagt auch Ringseis. Einen Vorteil hat die digitale Version jedenfalls: Durch laufende Updates kann sie stets aktuell gehalten werden. „Änderungen können digital rasch eingegeben werden“, sagt der Standesvertreter und Chef der altehrwürdigen Ringseis Spezialwerkstätte für Kfz-Technik in Wien. 

Kunden und Nutzer des Mängelkatalog-Abos profitieren von solchen regelmäßigen, kostenlosen Updates. Das jüngste Update gab es vor dem Jahreswechsel. Nachdem das Bundesministerium den Mängelkatalog neu approbiert hatte, wurden die Änderungen prompt eingearbeitet. Die 9. approbierte Auflage mit Ergänzungen 11/20 steht den Kunden von automotive services online zur Verfügung. Für den Print-Mängelkatalog werden insgesamt 158 Seiten ausgetauscht. 

 „Die meisten Änderungen gab es im Bereich von Spezialgebieten, etwa bei Autobussen, Lkw und bestimmten Motorradklassen, und nicht so sehr im Pkw-Bereich“, erklärt Höllhumer. Konkret gab es in folgenden Bereichen Änderungen bzw. Ergänzungen:

● Das Überprüfungsintervall von Fahrzeugen der Klasse L wurde auf 3-2-1 umgestellt.
● Änderung der Übergangsbestimmung der Spiel­detektoren
● Ablage Gutachtenkopie Ersatzplakette
● Definition zum Fahrtenbuch historisch zugelassener Fahrzeuge
● ABS und Fahrzeugklasse L
● Sichtfeld, Scheibenzustand
● Rückstrahler seitlich Klasse L
● erklärendes Beispiel „Gummielemente“
● Räder und Reifen – Ergänzung inkl. korr. Tabelle
● 6.2.1 Zustand, erklärendes Beispiel „ungenügende Befestigung“ 
● Gurt vs. Airbag, nicht zusammenhängende Korrektur
● Kilometerstandzähler, ergänzende Erklärung 
● Fragestellung – Löschung der Tabellen 

Im Hintergrund läuft ein komplexer Prozess ab, wobei 2020 ein Meilenstein gesetzt wurde: Experten der Bundesinnung sowie Fachreferenten der Bundesländer, die als §57a-Experten- bzw. Länderkonferenz getrennt tagen, trafen sich im September erstmals gemeinsam, um sich über wesentliche Themen auszutauschen und im sogenannten 57a-Dialog ein koordiniertes und konsensuales Prozedere zu entwickeln. 

Der Mängelkatalog stößt, wie sich gezeigt hat, auf hohe Akzeptanz und soll durch häufigere Updates weiter optimiert werden. Ziel ist es, den Katalog stets auf dem Stand der Technik rasch verfügbar zu haben. Dazu werden regelmäßige Aktualisierungen angepeilt. Dies ist in einem digitalen Grundprodukt technisch möglich, allerdings müssen die dahinter liegenden Prozesse standardisiert werden (mit ausgewählten Redaktions­teams und priorisierten Themenclustern), damit eine rasche Umsetzung und Approbation der Updates gewährleistet ist. „So wie sich die Technik bei Fahrzeugen entwickelt, müssen sich auch die Prüfmethoden, -anweisungen und -empfehlungen bei der periodischen Fahrzeugüberprüfung weiterentwickeln“, sagt Andreas Westermeyer von der Bundesinnungsgruppe Metall-Elektro-Sanitär-Mechatronik-Fahrzeugtechnik der Wirtschaftskammer Österreich. Nachsatz: „Dazu braucht man das richtige und aktuelle Instrument. Und das ist der laufend ,gewartete‘ Mängelkatalog.“ 

Bei Interesse an einem Mängelkatalog-Abo wenden Sie sich an Thomas Keinrath, erreichbar unter der Telefonnummer 01 54664 225.