LGO Seifried: "Vor 1. Oktober zulassen!"

Autohandel
13.08.2020

 
Ab 1. Oktober 2020 ändert sich bei Neuzulassungen die Berechnungsmethode für die motorbezogene Versicherungssteuer. Dadurch steigt ausgerechnet bei SUVs und größeren Familienfahrzeugen der Preis. Autokäufer können jedoch der Teuerung zuvorkommen, weil die Händler gerüstet sind.      
Adi Seifried, LGO des OÖ Fahrzeughandels
Adi Seifried, LGO des OÖ Fahrzeughandels

Bei der neuen motorbezogenen Versicherungssteuer wird für die Berechnung nicht nur die Leistung des Verbrennungsmotors in kW, sondern auch der CO2-Ausstoß in g/km herangezogen. Damit blüht ausgerechnet den in Österreich stark nachgefragten SUVs und größeren Familienfahrzeugen eine steuerlich bedingte Kaufpreissteigerung. "Während kleinere Autos zum Teil sogar etwas günstiger werden, stehen SUVs und Minivans überwiegend vor einer empfindlichen Teuerung", betont Adolf Seifried, Gremialobmann des OÖ Fahrzeughandels.

Neuzulassung vor 1. Oktober entscheidend
Um als Autokäufer einer höheren Steuer für derartige Fahrzeuge zu entgehen, ist die Neuzulassung vor dem 1. Oktober entscheidend. Obwohl die Hersteller ihre Produktionen wieder hochgefahren haben, können neue Bestellungen kaum mehr rechtzeitig geliefert werden. Oberösterreichs Fahrzeughändler haben dennoch die passende Antwort parat. "Die Autohäuser haben reagiert und ihre Lager reichlich mit SUV-Modellen und Minivans in unterschiedlichsten Ausstattungsvarianten aufgefüllt. Wer heuer noch einen Neuwagen in diesen Segmenten kaufen möchte, sollte rasch handeln und bis Ende September alles unter Dach und Fach bringen", empfiehlt Seifried.

Impulse für die E-Mobilität
Der Kauf reiner Elektroautos bringt den Unternehmern aktuell ein noch nie dagewesenes Paket. "Keine Normverbrauchsabgabe, kein Sachbezug, der Vorsteuerabzug bis zu einem Anschaffungswert von 40.000 Euro brutto und die auf 3.000 Euro verdoppelte E-Förderung des Staates sind starke Argumente für neue Impulse in den Fuhrpark. Hinzu kommt ab 1. September die aws Investitionsprämie in Höhe von bis zu 14% für reine Elektrofahrzeuge, Plug-In-Hybride und Range Extender“, so Seifried.