Was sich mit 14. April ändert

Schauraum
14.04.2020

 
Schauräume mit maximal 400m2 dürfen ab 14. April 2020 ihre Pforten öffnen. Was es dabei zu beachten gilt.

Betriebsstätten, deren Kundenbereich im Inneren maximal 400m2 beträgt, dürfen seit 14. April 2020 ihre Pforten öffnen. Die Veränderung der Größe des Kundenbereiches ist bei der Bemessung nicht zulässig. Absperrungen des Schauraums (nach dem 7. April vorgenommen), sind nicht zulässig. Laut Schätzung von BGO Klaus Edelsbrunner ist es zirka 20% der österreichischen Autohäuser gemäß der aktuellen Regelung nicht erlaubt zu öffnen. Also voraussichtlich erst ab 2. Mai 2020. Nach der neuen Regelung dürfen nun auch Waschstraßen bei  Tankstellen aufmachen. Die Ausnahme für Kfz-Werkstätten wurde mit Fahrradwerkstätten erweitert. Die zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen umfassen einen Mund-Nasen-Schutz, zumindest einen Meter Abstand zwischen den Personen und maximal ein Kunde pro 20 m2.  Die maximale Öffnungszeit wurde mit 7.40 Uhr bis 19.00 Uhr festgesetzt.