
Notfall-Service für Fahrerkarten
Das Bundesministerium (BMK) hat bezüglich der Ausstellung von Fahrer-und Unternehmenskarten eine befristete Ersatzlösung bis 2.4. erlassen.
Fahrerkarten, die ab 17.3.2020 ablaufen, können derzeit nicht verlängert/erneuert/ersetzt werden. Bis 2.4.2020 gilt folgende befristete Lösung: Bei Fahrzeugen mit digitalen Kontrollgerät und abgelaufener Fahrerkarte ab 17.3.2020 sind bei Fahrten Ausdrucke des Fahrtenschreibers anzufertigen. Die abgelaufene Fahrerkarte und die erstellten Ausdrucke sind mindestens 28 Tage mitzuführen und gegebenenfalls den Kontrollorganen auszuhändigen. Diese Vorgehensweise gilt EU-weit für verlorene, defekte und gestohlene Fahrerkarten, damit es im grenzüberschreitenden Verkehr zu keinen Problemen kommt. Da es derzeit schwierig ist Fahrerkarten/Unternehmerkarten für das Digitale Kontrollgerät (neu) zu beantragen, hat sich der ÖAMTC bereit erklärt, an nachfolgenden ÖAMTC Stützpunkten in den Bundesländern einen Notdienst/-service hierfür einzurichten:
- Wien (Erdberg, Floridsdorf, Schanzstraße)
- Niederösterreich (Amstetten, Baden, Gänserndorf, Schwechat, St. Pölten, Wiener Neustadt, Zwettl)
- Burgenland (Eisenstadt, Oberwart)
- Salzburg (Landesvereinszentrale Salzburg)
- Kärnten (Klagenfurt, Villach)
- Vorarlberg (Dornbirn, Rankweil)
Bei den für den Notbetrieb geöffneten Stützpunkten muss unbedingt vorher telefonisch ein Termin ausgemacht werden. In Wien, Niederösterreich und Burgenland können nur neue Fahrer- und Unternehmenskarten beantragt werden, keine Erneuerungskarten oder Ersatzkarten.
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