EBV: Haben Sie das schon gewusst?

automotive services
13.09.2023

 
Das Support-Team der Automotive Services hat für Sie einige der häufigsten User-Fragen in Bezug auf geeignete Personen, Begutachtungsstellendaten, Benutzerdaten und Login-Daten zusammengefasst.

Wer kann eine neue geeignete Person in einem Betrieb im Begutachtungsprogramm hinzufügen?

Neue geeignete Personen können ausschließlich von der jeweils zuständigen KFZ Abteilung der Landesregierung angelegt werden. Als Voraussetzung muss die Ausbildung lt. PBStV §3 Abs.3 und 4 absolviert werden. Im Anschluss an die Ausbildung werden die Daten der geeigneten Person in der Bildungspassdatenbank der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik angelegt und über eine Schnittstelle in der ZBD (Zentrale Begutachtungsplakettendatenbank) erfasst. Erst dann kann die zuständige KFZ Abteilung der Landesregierung die neue geeignete Person einer Begutachtungsstelle zuweisen. Bei der nächsten Synchronisation der EBV mit der ZBD werden die Daten der geeigneten Person automatisch in die EBV übernommen.

Wer kann eine geeignete Person im Begutachtungsprogramm aus dem Betrieb entfernen?

Auch hier ist wiederum die Landesregierung zuständig, die in der ZBD die geeignete Person einer anderen Begutachtungsstelle zuweisen oder die geeignete Person deaktivieren kann. Bitte beachten Sie, falls eine geeignete Person Ihre Begutachtungsstelle verlässt, dass Sie die Landesregierung entsprechend über das Ausscheiden des Mitarbeiters informieren.

Wie kommt eine neue geeignete Person zu Login-Daten für die EBV?

Sobald die Landesregierung die geeignete Person in der ZBD einer Begutachtungsstelle zugewiesen hat, kann sich diese mit der Bildungspassnummer als Benutzername und Passwort einmalig in die EBV einloggen. Bitte beachten Sie dabei unbedingt das Format der Bildungspassnummer (xx.xxx). Nach dem ersten Login wird der Anwender gebeten, das Benutzerkonto vollständig auszufüllen und ein neues Passwort zu vergeben.

Warum ist es wichtig, dass meine Daten im Benutzerkonto immer aktuell sind?

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kontaktdaten jederzeit aktuell sind und Sie Ihre korrekte (persönliche) E-Mail-Adresse hinterlegt haben. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie wichtige Informationen zu gesetzlichen und technischen Änderungen rund um §57a entsprechend erhalten. Darüber hinaus wird Ihnen im Fall, dass Sie Ihr Passwort vergessen haben, ein Link zum Zurücksetzen Ihres Passworts an die im Benutzerprofil angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

Wer kann Login-Daten ändern, wenn die geeignete Person diese vergessen hat?

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie auf der Login-Seite (https://ebv.automotive.at) der Automotive Services unter "Passwort vergessen" einen Link zum Zurücksetzen Ihres alten Passworts anfordern. Es wird Ihnen ein Link zum Zurücksetzen Ihres Passworts an die im Benutzerprofil angegebene E-Mail-Adresse zugesendet.

Wer kann die Daten der Begutachtungsstelle ändern, die am Gutachten angedruckt werden?

Am Gutachten werden folgende Informationen zur Begutachtungsstelle angedruckt:
● Firmenname
● Adresse
● Mailadresse
● Telefonnummer
Diese Daten können ausschließlich von der Landesregierung in der ZBD geändert werden. Im Zuge der nächsten Synchronisation zwischen der EBV und der ZBD, werden die Daten automatisch aktualisiert. Da die Begutachtungsstelle ohnehin verpflichtet ist, jede Änderung in Bezug auf die Daten der Begutachtungsstelle der Landesregierung zu melden, entsteht hier für den Betrieb kein Mehraufwand. Falls Sie unsicher sind, ob die Landesregierung die Änderung bereits durchgeführt hat, helfen Ihnen die Kolleg:innen des Support-Teams der Automotive Services gerne weiter.