EBV-Tipps

  • NETMAN – Gerätelizenz kostenlos reaktivieren!

    Alle EBV PREMIUM Kunden und Nutzer von Werkstatt.Connect verfügen über eine kostenlose NETMAN-Lizenz zur Vernetzung Ihrer Geräte (zB Bremsenprüfstand, Abgasprüfgerät) mit der EBV.

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    Digitale Werkstatt – bereit für den nächsten Schritt?

    Mit der Anwendung Werkstatt. Connect (WsC) wird die Vernetzung von Prüfgeräten wie Abgastester oder Bremsenprüfstand nun noch einfacher und transparenter!

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    Keine Fehlerquellen mehr

    Im südsteirischen Autohaus Stradner geht die Erstellung der §57a Gutachten, Dank der Premium Evaluierung durch die Automotive Services, nun fehlerlos. Geschäftsführer Thomas Stradner erklärt die Vorzüge im Interview.

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    Automotive Services

    Mehr als ein Begutachtungsprogramm, Ihr Partner für die digitale Werkstatt

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    Ist Ihr Betrieb in Bezug auf OBFCM Revisionsfit?

    Sie sind bereits seit 20. Mai 2023 rechtlich verpflichtet, ein entsprechendes OBD-Auslesegerät zur OBFCM-Datenübermittlung in Ihrer §57a Begutachtungsstelle durch einmalige Erfassung im Begutachtungsprogramm EBV bei der ZBD zu registrieren.

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    OBFCM On Board Fuel Consumption Monitoring 2024

    Ab 1. Jänner 2024 wird die Anzahl an OBFCM-pflichtigen Fahrzeugen spürbar ansteigen. Zusätzlich zu den N1 Fahrzeugen kommen dann jene 240.000 PKW zum „Pickerl“, die lt. Statistik Austria im Jahr 2021 erstmals in Österreich zugelassen wurden.

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    „PBStV digital“ Mängelerfassung leicht gemacht

    Damit sich die Arbeit in den Prüfbetrieben noch komfortabler und effizienter erledigen lässt.

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    EBV: Haben Sie das schon gewusst?

    FAQ in Bezug auf geeignete Personen, Begutachtungsstellendaten, Benutzerdaten und Login-Daten

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    OBFCM: Keine Regel ohne Ausnahme

    Seit dem 20. Mai übermittelt die EBV im Echtbetrieb OBFCM Daten an die ZBD. Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass es auch Fahrzeuge der Klassen N1 und M1 mit Erstzulassungsdatum ab 1.1.2021 gibt, die KEINE Verbrauchsdaten übermitteln müssen.

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    OBFCM-Registrierung von OBD-Lesegeräten

    Mit Stichtag 20. Mai 2023 müssen §57a-Betriebe im Zuge der Begutachtung OBFCM-Daten für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 ab Baujahr 2021 an die ZBD übermitteln.

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