Bundesinnung warnt vor Pickerl-Überzug

§57a
21.04.2016

Von: Redaktion KFZ Wirtschaft
Friedrich Nagl, Bundesinnung Fahrzeugtechnik

Laut der Bundesinnungsgruppe Metall-Elektro-Sanitär-Mechatronik-Fahrzeugtechnik zeigen Stichproben auf belebten Parkplätzen von Einkaufszentren, dass jedes zehnte Fahrzeug in Österreich mit abgelaufenem Pickerl unterwegs ist. Überschreitet man den Toleranzzeitraum von vier Monaten und fährt mit dem abgelaufenem Pickerl weiter, drohen theoretische Geldstrafen bis über 2.000 Euro für Fahrzeuglenker und Fahrzeughalter. Sollte noch dazu ein Unfall auf einen Fehler zurückzuführen sein, der bei rechtzeitiger Begutachtung aufgefallen wäre, scheidet die Versicherung aus der Haftung aus und sowohl der Lenker als auch der Fahrzeughalter können zur Verantwortung gezogen werden. Friedrich Nagl, Bundesinnung Fahrzeugtechnik, gibt außerdem zu bedenken, dass Länder wie Italien, Ungarn oder Deutschland keine Toleranzfrist wie in Österreich akzeptieren, was im jeweiligen Land zu Strafen, Kennzeichenabnahmen bis hin zur Beschlagnahme von Fahrzeugen führen kann.