Garanta warnt vor Veruntreuung

21.04.2016

Von: Redaktion KFZ Wirtschaft
Immer wieder kommt es vor, dass sich ein vermeintlicher Kaufinteressent mit dem Vorführwagen aus dem Staub macht. Achtung: Nicht jede Kaskoversicherung bezahlt für einen derartigen Verlust.
Stefan Enthofer, Leiter Garanta Leistungs-Center
Stefan Enthofer, Leiter Garanta Leistungs-Center

„Grundsätzlich muss zwischen Diebstahl und Veruntreuung unterschieden werden“, erklärt Stefan Enthofer, Leiter Garanta Leistungs-Center. Ein Diebstahl liegt vor, wenn jemand in ein Fahrzeug einbricht und damit weg fährt. Bei der Veruntreuung hingegen eignet sich jemand einen Wagen an, der ihm zuvor vom Händler, etwa für die Dauer einer Interessentenfahrt, anvertraut wurde. Gibt der Kunde das Fahrzeug nach der vereinbarten Dauer nicht wieder an den Eigentümer zurück, behält es oder verkauft es eigenmächtig, so liegt eine Veruntreuung vor. „Möchte das Autohaus sicher gehen, dass es im Falle einer Veruntreuung den entstanden Schaden von der Versicherung ersetzt bekommt, so braucht es unbedingt eine hochwertige Kasko-Versicherung“, rät Enthofer und versichert, dass bei der Garanta sowohl Diebstahl als auch Veruntreuung in den Kasko-Tarifen gedeckt sind.