Neue Prozedur bei Abgasmessung

Diesel
14.09.2017

 
Durch Fortschreiten der Technologie bei Abgasmessgeräten ist eine Änderung der Prozedur bei der Messung der Abgastrübung von Dieselmotoren im Zuge der wiederkehrenden Begutachtung gemäß § 57a KFG 1967 erforderlich.
Andreas Westermeyer Bundesinnung

Sowohl die Richtlinie 2009/40/EG als auch die Richtlinie 2014/45/EU sehen vor, dass Dieselmotoren bei der wiederkehrenden Begutachtung bis zur Abregeldrehzahl beschleunigt werden. Aufgrund der steigenden Anzahl von Motorschäden bei der Durchführung der Abgasmessung im Rahmen der wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a KFG 1967 bei Dieselkraftfahrzeugen und des dadurch entstehenden erheblichen Schadens führten Bestrebungen, die Trübungsmessung gemäß o. g. Richtlinien motorschonender durchzuführen, zu einer Änderung der vorgeschriebenen Prozedur.

Versuche haben gezeigt, dass bereits in wesentlich niedrigeren Drehzahlbereichen höhere Abgasausstöße erfolgen als bei der Abregeldrehzahl. Die jeweiligen Maximalwerte treten spätestens bei Erreichen jener Drehzahl auf, bei der die Nennleistung erzielt wird. Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnis wurde eine neue Vorgabe für die Prüfdrehzahl entwickelt. Über die Details der neuen Prozedur informiert Andreas Westermeyer von der Bundesinnungsgruppe Metall-Elektro-Sanitär-Mechatronik-Fahrzeugtechnik in der Wirtschaftskammer Österreich.