Novellierung der Pickerl-Richtlinie in Sicht
Die EU- Richtlinie 2014/45, nach der die Fahrzeugprüfungen erfolgen, stammt aus dem Jahr 2014. Aus diesem Grund ist eine Aktualisierung sinnvoll. Eine Novellierung wurde durch die EU- Kommission vorbereitet und befindet sich derzeit in Verhandlungen, sowohl im EU-Rat und als auch im EU-Parlament. Das bedeutet, dass in kommenden Jahren einige Änderungen auf die §57a Prüfstellen zukommen.
Einerseits beinhaltet der EU-Vorschlag allgemeine Änderungen, wie eine vorläufige Prüfbescheinigung mit einer Gültigkeit von 6 Monaten, welche in anderen Ländern ausgestellt werden kann, oder eine umfassende Km-Stand Erfassung und Sanktionierung, oder die Möglichkeit Gutachten digital auszufolgen.
Spannend für die Begutachtungsstellen wird aber die Änderung der Prüfpositionen. Dabei können die wesentlichsten in drei Gruppen zusammengefasst werden:
· Elektrofahrzeuge: Prüfung und teils Messung des gesamten HV- Systems.
· Umweltrelevante Systeme: beinhalten eine verpflichtende Lärmmessung bei Klasse L Fahrzeugen, Messung der Partikelanzahl und NOx bei Benzinern und Diesel und OBD- Auslese gemeinsam mit der Abgasmessung.
· Sicherheitsrelevante Systeme: die neue Mängelgruppe 10 enthält 62 Prüfpositionen und umfasst sowohl vorgeschriebene als auch optionale Ausstattungen. Die primäre Art der Prüfung ist die OBD-Diagnose.
Die Auswirkungen werden für die geeigneten Personen, die ermächtigten Stelle und damit verbunden auch für den Fahrzeughalter spürbar sein, da die Gesamtdauer der Fahrzeugprüfungen steigen wird, zusätzliche Prüfgeräte benötigt werden und Platz für die Durchführung der Prüfungen geschaffen werden muss. Das alles kostet Zeit und Geld.
Andrej Prosenc, ÖAMTC: „Ob alles so kommt, kann derzeit nicht beantwortet werden. Die Bundesinnung der Fahrzeugtechnik und der ÖAMTC setzen sich dafür ein, dass die §57a Begutachtung umsetzbar und leistbar bleibt – so wie es der Erwägungsgrund 21 der gegenwärtigen Richtlinie fordert“.
„Die Überprüfungen von in Verkehr befindlichen Fahrzeugen sollten vergleichsweise einfach, schnell und kostengünstig sein und gleichzeitig effektiv zur Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinie beitragen.“
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Thomas Marichhofer, Bundesinnung Fahrzeugtechnik: „Wir beobachten nicht nur laufend alle Entwicklungen zu diesem Thema, sondern arbeiten intensiv daran, die Interessen der Betriebe und der Verbraucher einzubringen. So haben wir für die Arbeit des EU-Parlaments 163 rechtlich und technisch fundierte Abänderungsanträge auf über 100 DIN A4 Seiten erarbeitet und eingesendet. Das ist auch die Basis, um unsere internationalen Partner zu sensibilisieren“.



