Dürfen Schauräume öffnen?

07.04.2020

Geschäfte bis maximal 400 m2 Verkaufsfläche dürfen nach Ostern, ab Dienstag, den 14. April 2020 wieder aufsperren. Das sollte auch für Schauräume der Autohäuser gelten. Davon geht Christian Pesau, GF des AK der Automobilimporteure, aus.

Am kommenden Donnerstag haben die Automobilimporteure dazu eine Unterredung mit Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck: „Wir werden unsere Standpunkte darlegen“, so Pesau zur KFZ Wirtschaft. „Ich gehe davon aus, dass die Schauräume der Autohäuser, insoferne sie kleiner als 400 msind, öffnen dürfen. Dass Fahrzeuge nach Ostern ausgeliefert und zugelassen werden dürfen.“ Die Frage, ob baulich abgetrennte Schauräume möglich seien, sprich: ob man Schauräume auch abgrenzen könne, um die Fläche zu reduzieren, könne mutmaßlich mit einem „Nein“ beantwortet werden. „Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich sein wird. Diese Signale haben wir bereits erhalten“, erklärt Christian Pesau.

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