NoVA-Kompromiss

Für Autos bis 4 Jahre bleibt die NoVA-Vergütung erhalten

Die Bundesregierung hat geplant, kurzfristig im Rahmen eines Steuerbetrugsbekämpfungs-Pakets die Möglichkeit der anteiligen Rückerstattung der NoVA bei Export eines Fahrzeugs ins Ausland gänzlich abzuschaffen. Dagegen sind die Automobilwirtschaft und die Kammer Sturm gelaufen.

Nach einigen Verhandlungen konnten Vertreter des Arbeitskreises der Automobilimporteure, des Bundesgremiums Fahrzeughandel, der Bundesinnung Fahrzeugtechnik und des Verbandes Österreichischer Leasing-Gesellschaften (VÖL) jedoch einen Kompromiss erzielen.

Dieser sieht vor, dass die Vergütung künftig nur auf Fahrzeuge angewendet werden kann, die für einen ununterbrochenen Zeitraum von höchstens 48 Monaten im Inland verwendet werden, wobei eine Zulassung im Ausland für die Frist zu berücksichtigen ist. Zudem soll vorgesehen werden, dass bei Vergütungsbeträgen von mehr als 5.000 Euro pro Fahrzeug ein Gutachten erforderlich ist, das beispielsweise durch Kfz-Werkstätten erstellt werden kann.

 

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