Ist Ihr Betrieb in Bezug auf OBFCM Revisionsfit?
Auch wenn Sie bisher noch kein von OBFCM betroffenes Fahrzeug im Betrieb hatten, sind Sie bereits seit 20. Mai 2023 rechtlich verpflichtet, ein entsprechendes OBD-Auslesegerät zur OBFCM-Datenübermittlung in Ihrer §57a Begutachtungsstelle durch einmalige Erfassung im Begutachtungsprogramm EBV bei der ZBD zu registrieren.

Mit den folgenden 3 Schritten können Sie überprüfen, ob Ihr OBD-Gerät für die Begutachtungsstelle korrekt registriert wurde:

Schritt 1: Klicken Sie auf der Übersichtsseite der Automotive Services auf den „Werkzeugkasten“.

Schritt 2: In der Kachel „Geräteverwaltung“ wählen Sie „Geräte öffnen“.

Schritt 3: Wird Ihnen in der Geräteliste Ihr OBD-Gerät mit korrekter Seriennummer und mit jeweils einem Häkchen bei „Aktiv“ und „Registriert“ angezeigt, haben Sie die Registrierung Ihres OBD-Geräts korrekt durchgeführt. Gratulation!
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine korrekte Registrierung Ihres OBD-Geräts zwar eine notwendige Voraussetzung für die Übertragung von OBFCM-Daten darstellt, allerdings nicht die einzige Voraussetzung dafür ist. Die detaillierte Anleitung zur Registrierung Ihres OBD-Auslesegeräts finden Sie kostenlos auf OBFCM.at unter Punkt 3 „CHECKLISTE FÜR EBV-NUTZER:INNEN“.