So wird die Nebenkostenpauschale gemäß Leitfaden Nr. 24 von bisher 42,80 Euro auf 44,30 Euro angehoben. Entsprechend steigt auch die doppelte Nebenkostenpauschale nach Leitfaden Nr. 25 von bislang 85,60 Euro auf künftig 88,60 Euro.

Eine deutlich größere Anpassung betrifft die sogenannte Kleinmaterialpauschale nach Leitfaden Nr. 11. Der bisherige Höchstbetrag von maximal 73 Euro wird auf maximal 100 Euro erhöht. Diese Anpassung gilt als bedeutender Schritt, da der bisherige Wert seit der Umstellung von Schilling auf Euro unverändert geblieben war. Der damalige Betrag von 1.000 Schilling entspricht rund 73 Euro und war somit über mehr als zwei Jahrzehnte nicht angepasst worden.

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Mit der nun beschlossenen Erhöhung wurde eine langjährige Forderung der Branche umgesetzt. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass der Höchstbetrag künftig indexiert wird.