Ab 2022 verlängert Mazda seine Neuwagengarantie: Wo bisher drei Jahre Garantieanspruch bei etwaigen Material- oder Herstellungsfehlern galten, sind es in Zukunft für jeden ab Jänner 2022 zugelassenen Neuwagen sechs Jahre Werksgarantie bzw. bis 150.000 Kilometer. Voraussetzung für den Garantieanspruch bleibt die Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle und Inspektionen. Auch beim Wiederverkauf lässt sich der Garantieanspruch innerhalb der Gültigkeitsdauer übertragen. Ganz unabhängig von der Laufleistung bietet Mazda zudem eine 3-Jahre-Garantie gegen Lackmängel und Oberflächenkorrosion sowie zwölf Jahre Garantie gegen Durchrostung.

 

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