Konkret heißt das, dass Fahrzeuge erstmals nach vier Jahren überprüft werden, anschließend sind drei weitere Überprüfungen jeweils im Abstand von zwei Jahren vorgesehen, danach wieder jedes Jahr. “Diese Änderung betrifft nicht nur neue, sondern auch bereits zugelassene Fahrzeuge”, hält ÖAMTC-Experte Andrej Prosenc fest. “Mit unserem ‘Pickerlrechner‘ wollen wir Orientierung bieten, weil uns bereits jetzt laufend Anfragen zur neuen Regelung erreichen.”

Beim “Pickerlrechner” handelt es sich um ein Online-Tool, mit dem Nutzer einfach prüfen können, welche Fristen und Regelungen für ihr Fahrzeug gelten. Der Rechner berücksichtigt Fahrzeugklasse, Erstzulassung sowie die Daten der aktuellen Plakette. Zusätzlich informiert er über mögliche Ansprüche auf eine Austauschplakette und die jeweils geltenden Übergangsregelungen. Prosenc: “Die konkreten Auswirkungen der Novelle hängen u. a. stark vom Alter des Fahrzeugs und vom Zulassungsmonat ab. Es entstehen also viele individuelle Konstellationen – und genau hier wollen wir Konsumenten mehr Klarheit geben.” Den “Pickerlrechner” und Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die §57a-Überprpüfung findet man auf der Website des ÖAMTC: www.oeamtc.at/pickerlrechner

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