Andreas Westermeyer (Bundesinnung) empfiehlt den Betrieben, dass Beschäftigte lediglich „dringende Aufträge“ im Sinne der Systemerhaltung ausführen dürften. „Das gilt für Notfalldienste, also für dringende Instandsetzungsarbeiten oder dringend für den Betrieb von Kraftfahrzeugen notwendige Wartung von Kraftfahrzeugen, um einen störungsfreien Betrieb von Kraftfahrzeugen zu gewährleisten.“ Generell sei vieles Ermessenssache, so Westermeyer, es gelte, den Hausverstand zu gebrauchen und achtsam zu sein.