Im Erlass vom Mobilitätsministerium heißt es wörtlich:

Ab 14.4.2020 wird der Betrieb von Zulassungsstellen der behördlich ermächtigten Kfz-Haftpflichtversicherer im gesetzlich vorgesehenen Umfang und im Rahmen der Ermächtigung unter Einhaltung der erforderlichen und einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen wieder aufgenommen. 
 
Als Sicherheitsmaßnahmen kommen insbesondere in Betracht:

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  • Es befinden sich in der Zulassungsstelle nicht mehr als ein Antragsteller/Antragstellerin pro 20 Quadratmeter; dies wird erforderlichenfalls durch Zugangskontrollen sichergestellt.
     
  • Es wird ein Abstand von mindestens einem Meter zwischen allen anwesenden Personen, auch Beschäftigten, eingehalten.
     
  • Sämtliche in der Zulassungsstelle anwesende Personen, auch Beschäftigte, tragen Mund-Nasen-Schutz.
     
  • Es befindet sich eine Gelegenheit zur geeigneten Händedesinfektion für alle Personen in der Zulassungsstelle.
     
  • Regelmäßige Desinfektion von Oberflächen.