EU-Reform der Pickerlprüfung
Die EU-Kommission hat eine Überarbeitung der PTI-Richtlinien vorgestellt. Die Bundesinnung der Fahrzeugtechnik bringt Kritik und Vorschläge zur praktischen Umsetzbarkeit ein.

Die stete technologische Entwicklung im Fahrzeugbereich, etwa durch verpflichtende Assistenzsysteme oder die zunehmende Elektrifizierung, macht eine Aktualisierung der Prüfregelwerke unumgänglich. Die EU-Kommission hat daher die PTI-Richtlinien 2014/45/EU und 2014/47/EU überarbeitet. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass Österreich, ebenso wie die Niederlande, innerhalb der EU eine Sonderstellung einnimmt, da die periodische Fahrzeugüberprüfung hier auch von privaten Werkstätten, die vom Staat unter strenger Kontrolle mit dieser hoheitlichen Aufgabe beliehen wurden, durchgeführt wird. Diese Praxis funktioniert effizient und kostengünstig im Sinne der Bürger:innen und ist konform mit den Zielen der Richtlinie.
Anmerkungen der Bundesinnung
- Kilometerstand-Erfassung (Artikel 4a): Die erweiterte Erfassungspflicht für sämtliche Dienstleister – unabhängig von deren Rolle in der Fahrzeugprüfung – wird als überschießend abgelehnt. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Bereits bestehende Prüfintervalle bieten ausreichenden Schutz vor Tachomanipulation, ohne die Datensicherheit zu gefährden.
- Prüfintervall gewerblich genutzter Fahrzeuge (Artikel 5): Die geplante Einschränkung der jährlichen Überprüfung von Fahrzeugen der Klasse N1 nur auf Umweltaspekte ist nicht zielführend. Die Bundesinnung spricht sich für eine Ausweitung auf alle relevanten Baugruppen aus und schlägt konkrete Änderungen des Artikels vor, um die bewährte österreichische Praxis in EU-Recht überzuführen.
- Prüfgeräte für Abgasmanipulation (Artikel 11): Die verpflichtende Ausstattung aller Prüfstellen mit zusätzlichen Messgeräten zur Manipulationserkennung wird kritisch gesehen. Angesichts des Rückgangs von Verbrennungsmotoren erscheint die Investition (60 Mio. Euro österreichweit) weder verhältnismäßig noch zukunftsorientiert. Der Vorschlag der Bundesinnung lautet daher, diese Tests auf Unterwegskontrollen zu beschränken, da dort durch den Zufall tatsächliche Manipulationen erkannt werden.
- Datenaustausch & Definitionen (Artikel 16 & 3): Die Bundesinnung begrüßt den Ausbau digitaler Schnittstellen wie den geplanten europäischen MOVE-HUB und spricht sich für eine einheitliche nationale Fahrzeugdatenbank aus. Gleichzeitig wird angeregt, zentrale Begriffe klar in den Definitionen zu verankern.
- Delegierte Rechtsakte (Artikel 17): Obwohl Flexibilität bei technischen Weiterentwicklungen sinnvoll ist, wird der im Entwurf vorgesehenen weitreichenden Ermächtigung der Kommission zur eigenständigen Anpassung des gesamten Prüfkatalogs ohne parlamentarische Kontrolle eine klare Absage erteilt.
- Prüfpositionen (Annex I): Die hohe Anzahl an geänderten Prüfpositionen macht eine tiefgreifende Analyse innerhalb kurzer Zeit nicht möglich. Die Bundesinnung wird sich mit allen österreichischen Stakeholdern koordinieren und eine detaillierte Stellungnahme zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen.