Das sind die neuen Standesvertreter

WKO
17.11.2020

 
Alea iacta est - die Würfel sind gefallen: Die Bundesinnung der Fahrzeugtechnik hat sich neu konstituiert. Zu einer Wachablöse kam es im Bereich der Karosseriebauer, der amtierende Bundesinnungsmeister Josef Harb wurde indes wie von der KFZ Wirtschaft bereits in Aussicht gestellt im Amt bestätigt. 
Josef Harb wurde an der Spitze der Interessenvertretung bestätigt.
Josef Harb wurde an der Spitze der Interessenvertretung bestätigt.

Mit 9 von 19 neuen bei der Wirtschaftskammerwahl im Frühjahr 2020 gewählten Mandataren konstituierte sich die Bundesinnung der Fahrzeugtechnik als Interessensvertretung der 8.447 KFZ-, Karosserie- und Vulkanisationsbetriebe am 16. November 2020 in der Wirtschaftskammer Österreich. Zum Bundesinnungsmeister wurde Josef Harb, der diese Funktion seit 2018 innehat, wiedergewählt. Zu seinen Stellvertretern wurden Roman Keglovits-Ackerer sowie Manfred Kubik gewählt.

Kubik tritt die Nachfolge von Erik Paul Papinski an, der sich aus allen Funktionen zurück gezogen hat und in den Ruhestand tritt. 2015 wurden die beiden Interessensvertretungen Karosseriebautechnik und Kraftfahrzeugtechnik zur neuen Bundesinnung der Fahrzeugtechnik fusioniert. „Wir hatten jetzt fünf Jahre Zeit Erfahrungen der Zusammenarbeit zu sammeln.“, unterstreicht Harb in seiner Antrittsrede. „Aus diesen Erfahrungen gilt es zu lernen und die besten Synergien für eine schlagkräftige Interessensvertretung zu finden.“ Daher wird in einer Evaluierungs- und Strategieklausur die Arbeitsweise und -struktur für die nächsten fünf Jahre erarbeitet und dem Bundesinnungsausschuss zur Beschlusslage vorgelegt. 

Internationales Netzwerk und neue Aus- und Weiterbildungsstrategie

„Durch die Fusion der beiden Interessensvertretungen, verfügt die Bundesinnung nun über ein hervorragendes nationales und internationales Netzwerk.“, beschreibt Manfred Kubik, der Papinski auch in der Vorstandsposition des Weltverbandes der Karosseriebauer AIRC nachfolgt. „Dadurch erhalten wir einerseits Informationen über Entwicklungen und können andererseits unsere Bedürfnisse zur richtigen Zeit am richtigen Ort einbringen. Das ist gerade in Zeiten der technologischen Entwicklung in Bezug auf Datenbereitstellung, -austausch und -sicherheit notwendig.“

Technische Entwicklungen bedeuten aber auch auf den Arbeitsmarkt vorbereitet zu sein. Die aktuellen Ausbildungsstrukturen zeigen derzeit nicht die dringend notwendige Flexibilität. „Wir bekennen uns aus dieser Notwendigkeit für eine neue Aus- und Weiterbildungsstrategie, die auf den Europäischen Qualifikationsstandard aufgebaut ist.“, zeigt sich Roman Keglovits-Ackerer stolz. „Wir wissen, dass dieser EQR/NQR grundsätzlich positiv gesehen und befürwortet wird, ob aber unsere weitergehenden Vorstellungen ebenso auf fruchtbaren Boden stoßen wird, muss sich erst noch zeigen.“ Der Grundsatzbeschluss sieht eine zweistufige aufbauende (Lehr-)Ausbildungsbildung der EQR/NQR-Stufe 3 und 4 vor. Die darauf aufbauenden Fachausbildungen erhalten EQR/NQR-Stufe 5 und die Meisterprüfung wurde ja schon auf EQR/NQR 6 eingestuft.