„Das werden sich jetzt auch die anderen Marken anschauen müssen“

PSA-Gruppe
25.03.2021

Der OGH hat das Hammerurteil gegen Peugeot wegen Marktmissbrauchs wie berichet bestätigt. Ein großer Erfolg für Rechtsanwalt Peter Thyri, der den Peugeot-Händler Büchl in dem Verfahren vertreten hat. Die KFZ Wirtschaft traf den Kartellrechtsspezialisten zum Exklusivinterview über die Konsequenzen des Urteils. 
Peter Thyri ist Kartellrechtsspezialist und hat den klagenden Peugeot-Händler vertreten.
Peter Thyri ist Kartellrechtsspezialist und hat den klagenden Peugeot-Händler vertreten.

Herr Dr. Thyri, Gratulation zu dem Erfolg, dass jetzt auch der OGH das Urteil gegen Peugeot im Wesentlichen bestätigt hat. Wie fühlt sich das an?

Das ist natürlich schön. Es freut mich vor allem für meinen Mandanten, der da ja lange Jahre sehr viel Nerven beweisen musste in dem Verfahren und das ist dann immer schön, wenn es gut ausgeht.

Was war Ihre Erwartung: Haben Sie damit gerechnet, dass der OGH das erstinstanzliche Urteil bestätigt?

Das weiß man nie. Aber die erstgerichtliche Entscheidung war schon sehr gut gemacht und die Feststellungen waren gut begründet. Insofern habe ich schon die Hoffnung gehabt, dass ein Großteil so bleiben wird und es ist ja dann auch so gekommen.

Was genau wurde nicht bestätigt?

Also bestätigt wurde eigentlich alles. Es gibt nur einen Punkt, den der Oberste Gerichtshof zwar auch grundsätzlich bestätigt, wo er aber sagt, da muss man noch schauen, ob der so schwer wiegt, dass es auch ein Marktmissbrauch ist. Und zwar betrifft das die Beschränkung der Preissetzungsfreiheit des Händlers durch die Aktionsvorgaben von Peugeot. Der Händler hat dadurch keine Freiheit seine Preise selbst festzusetzen, was er aus kartellrechtlicher Sicht aber können muss. Stattdessen verspürt er hier einen wirtschaftlichen Zwang zur Teilnahme an diesen Aktionen. Aber in welchem Ausmaß das erfolgt ist und, ob nun wirklich ein Marktmissbrauch vorliegt, das muss das Kartellgericht jetzt noch näher ermitteln. In einer so genannten Verfahrensergänzung.

Das Urteil findet weitreichende Beachtung in ganz Europa, auch über den Einzelfall Peugeot hinaus. Was ist Ihre Einschätzung, in wie weit es zu Folgeklagen kommen wird oder sich andere Hersteller jetzt von selbst bewegen werden, um gegenzusteuern?

Das Interesse der Hersteller an diesem Fall ist schon groß. Es war spürbar, dass man sich mit dieser Entscheidung beschäftigt und Lehren daraus ziehen will. Man muss das eigene Vertriebssystem bewerten, um Rechtssicherheit zu haben. Eine unmittelbare Bindungswirkung haben wir für Büchl und die anderen Peugeot-Händler. Es geht ja nicht nur um Herrn Büchl, sondern auch andere betroffene Händler in dem Netz. Aber abgesehen davon werden sich das sicher auch die anderen Marken jetzt anschauen müssen. Man muss ja vermeiden, dass man in ein offenes Messer läuft. Umgekehrt werden sich auch die anderen Händler sehr genau anschauen, was da entschieden wurde. Und in einem ersten Schritt werden wohl alle versuchen, im Dialog Lösungen zu finden. Das ist ja immer sinnvoller, als vor Gericht zu ziehen. Aber es wird sicher Auseinandersetzungen geben und Diskussionen. Wobei es in der Branche ganz unterschiedliche Ausprägungen an Netzwerken gibt.

Eine persönliche Frage: Wieso haben Sie diesen Fall damals angenommen? Ich nehme an, es ging um mehr als nur ums Geld, oder? Was hat sie sonst noch daran gereizt?

Also, ich bin Kartellrechtler, beschäftige mich seit 20 Jahren damit. Meine Marktsituation ist so, dass das Kartellrecht vorwiegend von Großkanzleien gemacht wird, teilweise internationale Einheiten. Und die sind im Großen und Ganzen sehr auf die Vertretung der Industrie, der großen Konzerne fokussiert. Das führt dazu, dass mir schon seit Jahren aufgefallen ist, dass die Händlerschaft nicht wirklich von den Spezialisten vertreten worden ist. Man wollte halt lieber die Hersteller vertreten. Das ist auch nachvollziehbar. Aber für mich als Einzelanwalt ist die Situation anders. Ich unterliege keinen wirtschaftlichen Zwängen. Und ich habe gesehen, dass es da wirklich Missstände gibt und man den Versuch unternehmen sollte, das bei Gericht vorzubringen.

Was glaube Sie, was Peugeot jetzt machen wird?

Ihre Statements, die ich so gelesen habe, sind sehr knapp. Das Urteil ist rechtskräftig und sie werden das jetzt evaluieren und umsetzen. Aber das müssen sie ja auch, denn sonst gäbe es eine Exekution! Im Idealfall agieren sie bei der Umsetzung jetzt im Dialog mit den Händlern. Um die Dialogfreudigkeit von PSA war es in den letzten Jahren ja nicht so gut bestellt. Es ist auch die Frage, ob das jetzt auch bei der Führung von PSA Änderungen mit sich bringt. Im Idealfall wird man jetzt gemeinsam tragfähige Lösungen finden. Und wie gesagt, mit der Preissetzungsfreiheit muss man sich dann im Detail auseinandersetzen, nach der Verfahrensergänzung.

Rechnen Sie mit Schadenersatzklagen?

Das ist sicher ein Thema. Vergütungen, die einem wegen einer nicht-fairen Vertragssituation missbräuchlich vorenthalten worden sind, sind Erträge, die man nach dem Kartellgesetz geltend machen kann. Das wird man prüfen. Aber darüber hab ich mit Herrn Büchl noch gar nicht gesprochen.

Sind jetzt auch schon andere Unternehmen an Sie herangetreten?

Das Interesse ist schon groß, ich habe seit ich den Fall vertrete immer wieder Anfragen. Grundsätzlich traut man sich als Händler oder auch als Verband ja nicht aus seiner Deckung heraus. Das ist eine heikle Thematik. Aber jetzt bekomme ich laufend Gratulationen, auch aus der Branche. Vielleicht fasst man jetzt doch etwas mehr Mut. Aber ich bin ja auch nicht der einzige Anwalt in Österreich.