Metaller-KV: Die neuen Mindestgrundlöhne im Überblick
2020 ist kein Jahr wie jedes andere. Das wurde kürzlich auch bei den KV-Verhandlungen im Metallgewerbe ersichtlich. Normalerweise wird zwischen Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in zähen Verhandlungen über jeden Prozentpunkt, ja jede Kommastelle gestritten und gefeilscht, manchmal sogar mit Streiks gedroht. Heuer aber haben sich Gewerkschaft und Arbeitgeber überraschend schon in der ersten Verhandlungsrunde auf einen neuen Kollektivvertrag für die rund 130.000 Beschäftigen in der Metalltechnischen Industrie geeinigt, der dann auch von den anderen Teilbranchen der Metallindustrie übernommen wurde.
Die Ist- und KV-Löhne sowie -Gehälter für Arbeiter und Angestellte steigen 2021 gemäß dem neuen Kollektivvertrag um 1,45 Prozent. Die Mindestgrundlöhne wurden im selben Ausmaß angehoben. Dieses Plus entspricht der Inflationsrate der vergangenen zwölf Monate. In der Metallindustrie arbeiten laut Gewerkschaftsangaben mehr als 190.000 Beschäftigte, die meisten (nämlich 127.000) in der Metalltechnischen Industrie, aber auch nicht weniger als 35.000 in der Fahrzeugindustrie. Der neue Mindestlohn beträgt laut dem nun ausverhandelten Kollektivvertrag 2000 Euro.
„Bei dieser Lohnrunde ist sehr viel anders“
Im Vorfeld wollten die Arbeitgeber die KV-Verhandlungen sogar auf 2021 verschieben. Arbeitgebervertreter Christian Knill rechnet für die nächsten Monate und Jahre mit großen Problemen für die Betriebe und in Folge auch für die Arbeitsplätze. Der Obmann des Fachverbands Metalltechnische Industrie (FMTI) hatte bereits im Vorfeld der Verhandlungen gesagt, es gebe „heuer nichts zu verteilen, nur Sorgen“. Industriebetriebe wie FACC und voestalpine haben bereits einen Beschäftigungsabbau verkündet, außerdem soll das Lkw-Werk von MAN in Steyr mit 2.300 Mitarbeitern bis 2023 komplett geschlossen werden. Knills Gegenüber, der gewerkschaftliche Chefverhandler Rainer Wimmer (Pro-Ge), meinte: „Bei dieser Lohnrunde ist sehr viel anders.“ Man habe nun Verantwortung übernommen.
Letztendlich wurde also ein wohl für alle Beteiligten akzeptabler Kompromiss erzielt, der den besonderen Umständen infolge der Covid-19-Pandemie Rechnung trägt. In den untersten Lohngruppen 6 und 7 wurde schon im Vorjahr für 1.1.2021 ein Mindestlohn in Höhe von 2.000 Euro fix vereinbart. Die Lehrlingsentschädigungen sollen ebenso wie die kollektivvertraglichen Zulagen und Entfernungszulagen ebenfalls um die inflationsabgeltenden 1,45% erhöht werden. Nachtarbeits- und Schichtzulage für die 3. Schicht betragen ab 1.1.2021 € 2,39 (auch das wurde bereits 2020 vereinbart).
Die Freizeitoption
Statt der Erhöhung der Ist-Löhne kann durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. in Betrieben mit Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung die Möglichkeit geschaffen werden, bezahlte Freizeit zu vereinbaren. Wird eine Vereinbarung abgeschlossen, so gilt jedenfalls folgende Bestimmung: Bei Vollzeitbeschäftigung entsteht pro Monat ein Freizeitanspruch von mindestens 2 Stunden 10 Minuten.
Ab 1.1.2021 gelten folgende Mindestgrundlöhne (in Euro):
Lohngruppe Techniker | 3.235,12 |
Lohngruppe 1 | 2.961,82 |
Lohngruppe 2 | 2.641,98 |
Lohngruppe 3 | 2.293,08 |
Lohngruppe 4 | 2.145,76 |
Lohngruppe 5 | 2.043,03 |
Lohngruppe 6 | 2.000,00 |
Lohngruppe 7 | 2.000,00 |
Zulagen (in Euro):
kleine Entfernungszulage | 9,37 |
mittlere Entfernungszulage | 24,60 |
große Entfernungszulage | 49,18 |
Nächtigungsgeld | 17,49 |
Schmutzzulage | 0,582 |
Erschwerniszulage | 0,582 |
Gefahrenzulage | 0,582 |
Nachtarbeitszulage (22 - 6 Uhr) ab 1.1.2021 | 2,390 |
Nachtarbeitszulage (22 - 6 Uhr) ab 1.1.2022 | 2,530 |
Schichtzulage (zweite Schicht) ab 1.1.2021 | 0,515 |
Schichtzulage (dritte Schicht) ab 1.1.2021 | 2,390 |
Schichtzulage (dritte Schicht) ab 1.1.2022 | 2,530 |
Montagezulage | 0,890 |
Lehrlingsentschädigungen ab 1.1.2021 (in Euro):
1. Lehrjahr | 701,91 |
2. Lehrjahr | 883,88 |
3. Lehrjahr | 1.164,65 |
4. Lehrjahr | 1.549,40 |