Westermeyer: „Auf Notbetrieb“

18.03.2020

Die Verordnung der Bundesregierung besage, dass in der Werkstätte grundsätzlich gearbeitet werden dürfe, wenn diese Arbeiten im Sinne der Systemerhaltung notwendig seien und wenn die Mitarbeiter ausreichend geschützt seien.

Andreas Westermeyer (Bundesinnung) empfiehlt den Betrieben, dass Beschäftigte lediglich „dringende Aufträge“ im Sinne der Systemerhaltung ausführen dürften. „Das gilt für Notfalldienste, also für dringende Instandsetzungsarbeiten oder dringend für den Betrieb von Kraftfahrzeugen notwendige Wartung von Kraftfahrzeugen, um einen störungsfreien Betrieb von Kraftfahrzeugen zu gewährleisten.“ Generell sei vieles Ermessenssache, so Westermeyer, es gelte, den Hausverstand zu gebrauchen und achtsam zu sein.

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