Elektromobilität

Förderung für E-Zweiräder

25.06.2025

Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur verlängert die Förderung für einspurige E-Kraftfahrzeuge und setzt den Fördertopf bei 1,5 Millionen Euro an.

Trotz des Konsolidierungsbedarfs ist die Verlängerung der Förderung Mobilitätsminister Peter Hanke ein wichtiges Anliegen: „Mit der Verlängerung der Förderung für einspurige E-Kfz und dem Ausbau der E-Ladeinfrastruktur setzen wir ein starkes Signal für die Mobilitätswende. E-Kfz-Zweiräder sind platzsparend, bieten genügend Reichweite für den alltäglichen Gebrauch und schonen obendrein die Umwelt. Gerade bei dieser Form der Mobilität sehen wir großes Potential, von konventionellen Verbrennerfahrzeugen auf emissionsfreie E-Fahrzeuge umzusteigen.“ Ab September 2025 können Förderanträge eingereicht werden, das Programm läuft bis zum Frühjahr 2026. Gefördert wird der Kauf von zweirädrigen E-Kleinkrafträdern vom Typ L1e (zum Beispiel Mopeds) und E-Krafträdern vom Typ L3e (zum Beispiel Motorräder). Beide Fahrzeugtypen sind im Straßenverkehr unterwegs und dürfen nicht auf Radwegen fahren. Sie unterscheiden sich damit von jenen „E-Moped“-Typen, die auf Radwegen unterwegs sind.

Urbane Mobilität

„Diese Entscheidung ist ein starkes Signal für eine klimafreundliche, platzsparende und leistbare Mobilitätszukunft – sowohl in der Stadt als auch im ländlichen Raum“, so Karin Munk, Generalsekretärin der Arge 2Rad. Besonders in urbanen Zentren bieten elektrisch betriebene einspurige Kraftfahrzeuge eine echte Alternative für die individuelle, leistbare Fortbewegung: null CO₂-Emissionen, keine Parkplatzprobleme, geringe Betriebskosten und rasches Vorwärtskommen ohne Stau sind gewährleistet. Aber auch außerhalb der Ballungsräume schätzen immer mehr Menschen die Kombination aus Umweltfreundlichkeit, Effizienz und leistbarer Anschaffung. Die Arge 2Rad erwartet durch die verlängerte Förderung einen deutlichen Impuls für den Absatz im Segment der einspurigen E- Kraftfahrzeuge und ruft dazu auf, das volle Potenzial dieser Technologie zu nutzen: „Zweiräder gehören in jede Smart City – und sind auch am Land eine zukunftsfähige Lösung für viele Alltagswege.“

Die Förderung im Detail

Das Förderangebot richtet sich an Privatpersonen sowie an Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine. Die Pauschalfördersätze für Privatpersonen sind auf maximal 50 % der förderfähigen Kosten begrenzt, jene für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine auf maximal 30%.

  • E-Zweirad KFZ mit reinem Elektroantrieb Klasse L1e: 350 Euro Zweiradimporteure + 600 Euro BMIMI – insgesamt 950 Euro pro Fahrzeug
  • E-Zweirad KFZ mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e ≤ 11 kW (15 PS): 500 Euro Zweiradimporteure + 1.200 Euro BMIMI – insgesamt 1.700 Euro pro Fahrzeug
  • E-Zweirad KFZ mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e > 11 kW (15 PS): 500 Euro Zweiradimporteure + 1.800 Euro BMIMI – insgesamt 2.300 Euro pro Fahrzeug

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