Der "Service Schmäh"

Werkstatt
27.08.2020

 
Kfz-Servicestationen sprießen wie die sprichwörtlichen Schwammerl aus dem Boden. Leider gibt es zunehmend schwarze Schafe mit unerlaubten Kfz-Techniker Dienstleistungen.
Dieser Schrottcontainer hinter einer Servicestation zeugt von sämtlichen unerlaubten Arbeiten.
Dieser Schrottcontainer hinter einer Servicestation zeugt von sämtlichen unerlaubten Arbeiten.

In der letzten Novellierung der Gewerbeordnung wurde ein Punkt eingefügt, der sämtlichen Gewerbetreibenden das Recht einräumt, dass sie auch bis zu 15% ihrer gesamten Leistung Arbeiten von einem reglementierten Gewerbe übernehmen dürfen. Leider missbrauchen viele dieses gewerbliche Nebenrecht der Tankstellen, die Kfz-Servicestation, arbeitet sehr oft zu 100% in das reglementierte Gewerbe der KFZ-Techniker hinein. Im Gewerberecht sind die einzelnen Tätigkeiten exakt ausgewiesen und reichen von der Autowäsche über Motorwäsche, dem Motoröl und Filter Austausch bis hin zu Montage und den Wuchten von Reifen. Betriebsflüssigkeiten austauschen, aber auch das Ausbessern von Steinschlägen mittels Tupf Lack oder Polieren sind durchaus statthaft. Schon ein Schweißgerät im Betrieb oder ausgebaute Bremstrommeln und deren mehr, zeugen von gewerberechtlichen Vergehen. Keinesfalls erlaubt sind Tätigkeiten, die von Kfz-Meisterbetrieben vorgenommen werden. Dies gilt für sämtliche Tätigkeiten, die einer fundierten Ausbildung bedürfen. „Immerhin“, so der Gailtaler Kfz-Techniker und neu gewählte Kärntner Kfz-Innungsmeister Michael Schnabl „unterliegen Kfz- Werkstätten ganz anderen Arbeits- und Umweltbestimmungen als freie Kfz-Servicestationen.“

Serviceschlepper

Ganz besonders ärgert es Michael Schnabl, dass es immer wieder Abschleppdienste gibt, die ein havariertes Fahrzeug zu einer Servicestation und nicht zu einer gewerberechtlich legitimierten Werkstätte bringen. Auch das Argument, der Abschleppdienst erfülle nur die Kundenwünsche wird etwas seicht, so auch belgische und holländische KFZ darunter sind. Etwaige Gefälligkeiten seitens des Abschleppers könnten jedoch ins Auge gehen, da eine betriebseigene Betriebshaftpflicht im innerbetrieblichen Schadensfall wohl kaum für fehlerhafte Mechaniker Arbeiten am Kundenfahrzeug aufkommen würde.

Pfuschunternehmen

Seitens der Wirtschaftskammer konnte kürzlich in Mittelkärnten eine illegale Kfz-Werkstätte aufgedeckt werden, in der rund zehn Mechaniker beschäftigt waren. Die gewerberechtlichen, aber auch finanzrechtliche Kalamitäten für den Betreiber werden selbigen noch lange auf Trab halten. Wie aus mehreren Werkstätten bereits kundgetan, mehrt sich die Zahl jener Kunden, die nach vergeblichen Reparaturversuchen durch Fahrzeugaufbereiter (Kfz-Servicestation) erfahren mussten, dass die Elektronik beispielsweise „zu Tode“ repariert wurde. Wie es mit einer allfälligen Haftung, aussieht bleibt offen.

Politik gefordert

Michael Schnabl sieht die Politik am Zug, „denn schon die Namensgebung dieses freien Gewerbes ist für die Konsumenten irreführend. Es kann von den Kunden nicht verlangt werden, eine gewerberechtlich richtige Unterscheidung zu erkennen. Es ist höchste Zeit, dass die Politik die irreführende Bezeichnung der „Kfz-Servicestation“ abschafft bzw. ändert.“