Nutzen Sie die letzten Tage der Investitionsförderung

Investitionsprämie
03.02.2021

Von: Josef Ruhaltinger
Die Investitionsprämie mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 14 Prozent ist eine sinnvolle Maßnahme im Zuge der Coronahilfen der Regierung. Aber Achtung: Die Antragsfrist endet am 28.2.2021! Für die anschließende Umsetzung der Projekte räumt das Finanzministerium jetzt aber mehr Zeit ein. 
Zeit ist Geld: Der Antrag auf die Prämie muss bis 28.2. eingebracht werden, bei den ersten Maßnahmen gibt es dann weniger Stress.

Ein Besuch beim Salzamt ist ergiebiger als Jammern über Corona. Der Wiener Steuerberater Heinz Harb, Geschäftsführer bei LBG Österreich, formuliert es so: „Es bleibt den Betrieben nichts anderes übrig, als diese Phase mit großen Anstrengungen bestmöglich zu durchtauchen.“ Damit den Unternehmen nicht die Kraft ausgeht, hat die österreichische Regierung mit Verve ein Netz aus Überbrückungshilfen gewoben, das zwar sehr hilfreich, aber auch sehr undurchsichtig ist. Aktuell am dringlichsten ist für alle Betriebe die Investitionsprämie, die nicht mehr lange offen hat: Sie muss bis spätestens 28. Februar beantragt werden. 

Es gibt Lockerungen

Für Heinz Harb zählt die Installierung der Investitionsprämie zu den „gelungenen Maßnahmen im Angebot der Coronahilfen“. Er beobachtet einen von der Prämie beeinflussten Motivationsschub. Viele nutzen den Förderanreiz für vorgezogene Investitionen. „Die daraus entstehenden Ausgaben der Unternehmen geben gerade in den kommenden Monaten wichtige Impulse um den Wirtschaftskreislauf in Schwung zu halten.“ Bei der Covid-19-Investitionsprämie werden Investitionen von 5000 bis 50 Millionen Euro mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von (je nach Investition) sieben Prozent bis 14 Prozent gefördert. Dabei muss der Antrag für die Investitionsprämie bis spätestens 28.2.2021 elektronisch im Fördermanager der Austria Wirtschaftsservice (aws) eingebracht werden. „Erste Maßnahmen“ wie die Bestellung, Unterfertigung des Kaufvertrags oder der Beginn von Leistungen sollten ursprünglich auch bis 28.2.2021 gesetzt werden. Hier hat die Regierung die zeitlichen Vorgaben gelockert: Mit dem Ministerratsbeschluss von 20.1.2021 wird die Frist für die sogenannte „Erste Maßnahme“, die den Beginn der Investition kennzeichnet, auf den 31.5.2021 verlängert. 

Mehr Zeit für Umsetzung

Dies sei keine Überraschung gewesen, meint Heinz Harb: „Die Unternehmen hätten ansonsten zu wenig Zeit, ihre Projekte ausreichend vorzubereiten.“ Es sei zuletzt nicht immer möglich gewesen, von einem Installateur, Elektriker oder einem anderen Gewerk bzw. Lieferanten kurzfristig ein detailliertes Angebot zu erhalten. Allerdings, macht der LBG-Geschäftsführer aufmerksam, „bleibt es bei der Antragsfrist bis spätestens 28.2.2021“, und erwartet bis dahin noch ein starkes Antrags-Finish.

Vor allem die Bauwirtschaft und baunahe Unternehmen verzeichnen derzeit jede Menge Anfragen. Zu Weihnachten war bereits absehbar, dass in vielen Branchen ein Auftragsstart für neue Pläne vor März nicht mehr machbar war. Vor allem bei betrieblichen Photovoltaikanlagen und thermischen Sanierungen gibt es ob der Prämie eine „Sonderkonjunktur“.  Tatsächlich ist die Nachfrage der Unternehmen nach den Prämien enorm: Im August mit einer Milliarde Euro budgetiert, wurden die Fördertöpfe inzwischen auf drei Milliarden Euro aufgestockt.  Ende Jänner sind 80.000 Anträge für die Förderung beim aws eingegangen, die bei einem Förderbetrag von 2,8 Mrd. Euro ein Investitionsvolumen von fast 30 Milliarden Euro auslösen werden. 

Dafür gibt es die Prämie

Für die Investitionsprämie kann jedes österreichische Unternehmen unabhängig von seiner Rechtsform ansuchen. Die Zielgruppe reicht vom Ein-Personen-Unternehmen bis zur Großindustrie, wobei die Investition einen Auftragswert von mindestens 5000 Euro ausmachen muss. Die Prämie beträgt sieben Prozent der förderfähigen Investitionssumme und erhöht sich bei Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit auf 14 Prozent (detaillierte Auflistung siehe lbg.at). 

Immer im Zentrum stehen dabei Fragen zu immobilien-bezogenen Plänen wie Werkstatterweiterungen oder Gebäudereparaturen: Der Erwerb von Betriebsgebäuden ist förderwürdig, wenn ein Bauträger eingebunden ist. Der Grundanteil ist dabei jedoch auszuscheiden. Errichtung und Sanierung von Betriebsgebäuden werden von der aws unterstützt, soweit sie dem Betrieb zuzurechnen sind. Wenn in Teilen des Betriebsgebäudes auch gewohnt wird, dann muss der entsprechende Anteil der Projektkosten herausgerechnet werden. Gibt es beim Erwerb keinen Bauträger als Verkäufer oder wird nur ein Grundstück für betriebliche Bauvorhaben gekauft, greift die Investprämie nicht. Die aws Überbrückungsgarantie, eine weitere Corona-Hilfsmaßnahme, hat keine Auswirkung auf die aws- Investitionsprämie. 

Was ist zu tun

Unter den „Ersten Maßnahmen“, die bis Ende Mai zu setzen sind, versteht das aws „Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.“ Bei einem Investitionsvolumen bis zu 20 Millionen Euro (exkl. USt.) hat die Inbetriebnahme und Bezahlung bis spätestens 28.02.2022 zu erfolgen. Wird das Projekt nicht fertig, so reduziert sich die Förderung aliquot. Glaubt man den Buschtrommeln, so ist dieser Inbetriebnahme-Termin im Februar kommenden Jahres in Diskussion. Es wird erwartet, dass er auch bis Ende Mai geschoben wird. Schau‘n mer mal.