Auch die massiven Regelübertritte im Straßenverkehr nehmen kein Ende. Vor diesem Hintergrund begrüßt Thomas Marichhofer, Bundesinnungsmeister-Stellvertreter, die aktuellen Überlegungen von Bundesminister Hanke, die Bestimmungen nochmals zu verschärfen, und bringt praxistaugliche Lösungsansätze ein.
„E-Scooter sind keine Spielzeuge, sondern vollwertige Fahrzeuge im urbanen Raum. Wir müssen sie rechtlich und technisch als solche behandeln“, betont Marichhofer. Um die Anonymität bei Regelverstößen zu beenden und den Opferschutz bei Unfällen zu gewährleisten, plädiert er für die Einführung einer Kennzeichenpflicht in Verbindung mit einer Pflichthaftpflichtversicherung. Dieses Modell wird in vielen europäischen Ländern bereits sehr erfolgreich umgesetzt. Darüber hinaus fordert Marichhofer ein verpflichtendes, jährliches Prüfintervall – ein „abgespecktes Scooter-Pickerl“. „Aufgrund der Bauart und der starken mechanischen Belastungen weisen E-Scooter einen hohen Verschleiß und oftmals eine relativ kurze Lebensdauer auf. Eine jährliche Überprüfung von sicherheitsrelevanten Bauteilen wie Bremsen, Licht, Fahrgestell und elektrischen Leitungen ist daher absolut notwendig“, erklärt der Experte.
Die Infrastruktur für die rasche Umsetzung ist flächendeckend vorhanden: Die heimischen §57a-Prüfstellen verfügen bereits über das technische Equipment und das geschulte Fachpersonal, um diese Sicherheitsüberprüfungen effizient und professionell abzuwickeln. Es bedarf nun rascher gesetzlicher Schritte, um diese essenziellen Sicherheitsmaßnahmen auf die Straße zu bringen.
