Probefahrten

EBV-Tipp: So sichern Sie sich bei blauen Taferln ab

EBV
14.06.2022

 
Beim Gebrauchtwagenverkauf gibt es die eine Dienstleistung des Kfz-­Betriebs, die den Kaufabschluss fixieren kann: die Probefahrt. Die wichtigsten Infos zur Probefahrt gibt es hier.

Eines vorweg: Der Besitz und die Möglichkeit der Herausgabe von blauen Probefahrkennzeichen sind ein nicht zu unterschätzendes Privileg von professionellen Kfz-Betrieben. Dementsprechend sorgfältig und gesetzeskonform sollte damit auch umgegangen werden – zum Wohle aller Kfz-Betriebe. 

Zwei Bedingungen 

Potenzielle Kaufinteressenten sowie Kunden sind nicht als direkt zurechenbare Dienstleister des Inhabers einer Bewilligung für eine Probefahrt anzusehen. Daher ist diesen Personen auch lediglich die Probefahrt unter den Bedingungen gestattet, welche in
• § 45 Abs 1 Z 2 KFG – Fahrten zur Überführung des Fahrzeuges durch den Käufer bei der Abholung des Fahrzeuges vom Verkäufer – 
sowie
• § 45 Abs 1 Z 4 KFG – das Überlassen des Fahrzeuges mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen an einen Kauf­interessenten für die Dauer von bis zu maximal 72 Stunden, wobei auch Fahrtunterbrechungen zulässig sind – 
beschrieben sind.

Jede andere Art der Probefahrt durch einen Kunden oder sonstige nicht mit dem Inhaber der Bewilligung einer Probefahrt in Beziehung stehende Person kann als missbräuchliche Verwendung (!) angesehen werden, was in weiterer Folge zum Verlust der Verlässlichkeit (§ 45 Abs 3 Z 4 KFG) und damit des Probefahrt­kennzeichens führen kann. Sollten mehrere Probefahrtkennzeichen im Betrieb vorhanden sein, könnten diese bei wiederholtem Missbrauch ebenso entzogen werden, da der Verlust der Verlässlichkeit den Inhaber betrifft und damit alle von diesem bewilligte Probefahrtkennzeichen. 

„Probefahrten Digital“ 

Wer ganz sicher bei Probefahrten von Kunden oder Mitarbeitern gehen möchte, der nutzt die Probefahrten-App der EBV. Damit lässt sich sehr einfach und vollkommen rechtssicher eine Probefahrt ­anlegen. Mit wenigen Klicks werden Lenker, Fahrzeug, Zeit­raum der Probefahrt, Zweck, Kennzeichen usw. erfasst und sicher dokumentiert. Damit können Sie schnell und unkompliziert einen Fahrbefehl ausdrucken und im Falle einer Kontrolle sind Sie bestens gerüstet. Die Kalenderfunktion kann ebenso leicht genutzt werden wie die Stammdaten von Fahrzeugen oder Mitarbeitern. Damit wird die Zettelwirtschaft fast gänzlich (bis auf einen Ausdruck) eingespart und die Abläufe für Probefahrten deutlich beschleunigt.