Warum? Sie geht weder auf strukturelle Probleme im bestehenden System ein, noch nutzt sie die Chancen der Digitalisierung. Gleichzeitig zeigen aktuelle Daten zur technischen Fahrzeugsicherheit, dass regelmäßige Überprüfungen weiterhin eine zentrale Rolle für Verkehrssicherheit und Umweltschutz spielen. Ganz klar lehnt auch der ARBÖ eine Verlängerung der Pickerl-Intervalle aufgrund der Verkehrssicherheit ab: „Unsere Zahlen belegen, dass bereits bei 15 Prozent der Fahrzeuge, die jünger als fünf Jahre sind, schwere Mängel oder sogar Mängel mit Gefahr in Verzug auftreten. Eine Verlängerung der Begutachtungsintervalle würde die Verkehrssicherheit negativ beeinflussen, weil Schäden und Gebrechen später entdeckt werden und noch mehr Fahrzeuge daher länger mit defekten Fahrzeugteilen unterwegs sind.“
Am Beispiel der Bremsanlage lassen sich negative Auswirkungen gut erklären: Bremsscheiben, die leicht verrostet sind, sind ein leichter Mangel und kostengünstig zu reparieren. Wenn das Fahrzeug länger steht, verrostet die Bremsscheibe stärker – das kann innerhalb weniger Monate passieren – und das Fahrzeug bekommt wegen dieses schweren Mangels keine positive Begutachtung ausgestellt. Viele schwere Mängel passieren aber auch aufgrund von Umwelteinflüssen, die nichts mit dem Alter zu tun haben, wie zum Beispiel ein Steinschlag in der Windschutzscheibe. „Ein kleiner ‚Pecker‘ kann geklebt werden, wenn zu lange gewartet wird, kann sich dieser allerdings zu einem großen Riss und damit schweren Mangel ausweiten. Ein engmaschiges Begutachtungsintervall ist daher im Sinne der Verkehrssicherheit und geringerer Reparaturkosten für den ARBÖ unerlässlich.“

Technischer Zustand des Fahrzeugbestands

Der TÜV-Report 2026, der auf rund 9,5 Millionen Hauptuntersuchungen basiert, liefert eine der umfassendsten Bestandsaufnahmen zur technischen Sicherheit von Pkw in Europa. Demnach weist etwa jedes dritte überprüfte Fahrzeug Mängel auf, rund jedes fünfte Fahrzeug besteht die Hauptuntersuchung nicht aufgrund erheblicher oder gefährlicher Mängel. Mit zunehmendem Fahrzeugalter steigen die Mängelquoten deutlich, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Baugruppen wie Bremsen, Fahrwerk und Beleuchtung.
Technische Mängel sind somit kein Randphänomen, sondern ein strukturelles Thema eines alternden Fahrzeugbestands. In Deutschland liegt das durchschnittliche Pkw-Alter inzwischen bei über zehn Jahren, Tendenz steigend. Ähnliche Entwicklungen sind auch in Österreich zu beobachten. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Ausweitung der Prüfintervalle aus technischer Sicht nicht gerechtfertigt.

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Österreichisches Prüfmodell hat sich bewährt

Österreich wendet mit dem 3-2-1-Modell ein kürzeres Intervall an als der EU-Mindeststandard von 4-2-2. Die Bundesinnung Fahrzeugtechnik verweist darauf, dass internationale Vergleiche nur eingeschränkt aussagekräftig sind. Fahrzeugbestand, Fahrleistungen und klimatische Bedingungen unterscheiden sich erheblich. Eine pauschale Harmonisierung nach oben würde diese Unterschiede nicht berücksichtigen und könnte bestehende Sicherheitsniveaus untergraben.
„Die periodische Fahrzeugüberprüfung ist eine staatliche Aufgabe, die in Österreich von ermächtigten Werkstätten durchgeführt wird. Sie stellt eine unabhängige Zeitpunktüberprüfung dar und ist nicht mit freiwilligen Service- oder Wartungsleistungen gleichzusetzen. Bei jeder einzelnen Kontrolle werden im Durchschnitt mehrere Mängel festgestellt – potenzielle Gefahrenquellen, die ohne Überprüfung unentdeckt bleiben würden“, erklärt Bundesinnungsmeister Roman Keglovits-Ackerer.

Bundesinnungsmeister Roman Keglovits-Ackerer
Bundesinnungsmeister Roman Keglovits-Ackerer: Ausbildungs-©Josef Bollwein | www.flashface.com

Bundesinnungsmeister ­Roman Keglovits-Ackerer

Für Werkstätten bedeutet dies konkret: mehrere Systeme, unterschiedliche Ansprechpartner, zusätzlicher Verwaltungsaufwand und Zeitverluste im operativen Betrieb.

Bürokratieproblem

Während sich die politische Diskussion stark auf Prüfzyklen konzentriert, orten Branchenvertreter den eigentlichen Reformbedarf an anderer Stelle: in der historisch gewachsenen Datenbanklandschaft rund um Genehmigung, Zulassung und Begutachtung von Fahrzeugen. Diese Strukturen sind das Ergebnis jahrzehntelanger nationaler und europäischer Entwicklungen und werden heute von unterschiedlichen – teils privaten – Betreibern geführt. Die Folge sind Intransparenz, hoher Abstimmungsaufwand, rechtliche Unsicherheiten und zahlreiche Schnittstellen.
„Ein Fahrzeug – ein Datensatz“
Vor diesem Hintergrund bringt die Bundesinnung Fahrzeugtechnik das Konzept „Ein Fahrzeug – ein Datensatz“ ins Spiel. Kern des Vorschlags ist die Zusammenführung der Genehmigungsdatenbank, der Zulassungsevidenz und der Begutachtungsdatenbank in eine zentrale, staatlich verwaltete Fahrzeugdatenbank. Als Betreiber wird das Bundesrechenzentrum genannt, das bereits die Führerscheindatenbank führt und Erfahrung im EU-weiten Datenaustausch besitzt. „Ziel ist ein eindeutiger, durchgängiger Datensatz über den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs – von der Genehmigung über Zulassung und periodische Überprüfung bis hin zu sicherheits- und umweltrelevanten Änderungen“, so Keglovits-Ackerer.

Konkrete Auswirkungen auf Werkstätten

Auch für Kfz-Betriebe hätte eine solche Strukturreform spürbare positive Effekte, ist Bundesinnungsmeister Keglovits überzeugt. Der wichtigste Punkt wäre der Wegfall der physischen Begutachtungsplakette, die nach jeder erfolgreichen Überprüfung auf das Fahrzeug geklebt wird. Ähnlich wie bei digitaler Maut oder Parkvignette würde der Nachweis der gültigen § 57a-Begutachtung vollständig elektronisch erfolgen. Damit entfielen Bestellung, Vorfinanzierung, Lagerhaltung und Dokumentation der Plaketten – ebenso wie das Risiko von Fälschungen.
Darüber hinaus würde ein zentrales System einen klaren Ansprechpartner bei technischen Problemen schaffen und Missverständnisse zwischen Landesbehörden und Begutachtungsstellen reduzieren. Auch der Zeitaufwand für administrative Tätigkeiten könnte sinken, was insbesondere kleineren und mittleren Betrieben zugutekommt.

Mehrwert für Verwaltung und Fahrzeughalter

Auch für die öffentliche Hand ergeben sich Effizienzgewinne. Durch den Wegfall paralleler Datenbanken und Schnittstellen könnten Kosten gesenkt und Prozesse vereinfacht werden. Allein der Entfall des Plakettenpreises wird von der Bundesinnung mit einem Einsparungspotenzial von rund 15 Millionen Euro pro Jahr beziffert.
Für Fahrzeughalter eröffnet die Digitalisierung zusätzliche Servicefunktionen: Der Zugriff auf das § 57a-Gutachten über ID Austria und eAusweise, der Wegfall der Aufbewahrungspflicht für Papierdokumente sowie optionale Erinnerungsfunktionen für den nächsten Prüftermin. Gleichzeitig würden kostenpflichtige Gutachtenabfragen entfallen. Darüber hinaus trage eine § 57a Überprüfung auch zum Werterhalt des Fahrzeugs bei, mein Keglovits-Ackerer: „Durch die periodische Fahrzeugüberprüfung wird frühzeitig der Verschleiß erkannt, sowie der Kilometerstand laufend aufgezeichnet. Diese Maßnahmen sichern den Wert des Fahrzeuges z.B. im Zuge einer Verkaufsabsicht und beugen gleichzeitig dem Kilometerstandbetrug vor.

So schaut es in Europa aus

Das „Pickerl“ als Sicherheitsüberprüfung darf nicht vom Fahrzeugbudget eines Fahrzeughalters abhängig gemacht werden: Im Europäischen Preisvergleich liegt die österreichische Fahrzeugüberprüfung im Durchschnitt zwischen 60 und 90 Euro. Diese Preise sind auch davon abhängig, ob akkreditierte Prüfstellen (z.B. TÜV, DEKRA in Deutschland), staatliche Prüfzentren (Belgien, Schweiz, Slowakei, Spanien) oder ermächtigte Werkstätten (Österreich, Niederlande) diese Überprüfung durchführen. Die niedrigsten Preise sind in Spanien mit 30 bis 60 Euro, die höchsten in Deutschland mit bis zu 180 Euro.
Die gerne zitierte 5-3-2 Regelung in der Schweiz ist eine Bundesmindestvorschrift, die von jedem Kanton unterschritten werden kann und auch wird. Darüber hinaus ist nach jeder größeren Reparatur z. B. nach Unfällen oder Ein- und Umbauten eine periodische Überprüfung notwendig. Diese Überprüfungen werden von den kantonalen Verkehrsämtern durchgeführt. Da die Kapazität dieser Ämter beschränkt ist, soll die Bundesvorschrift überarbeitet werden, denn derzeit sind rund 600.000 fällige Fahrzeuge nicht überprüft.

Reformbedarf richtig adressieren

Die Diskussion um längere Begutachtungsintervalle berührt zweifellos emotionale und politische Fragen. Aus technischer und betrieblicher Sicht ist sie jedoch nicht der Hebel, um Bürokratie abzubauen oder echte Einsparungen zu erzielen. Die vorliegenden Daten zur Fahrzeugsicherheit zeigen vielmehr, dass regelmäßige engmaschige Überprüfungen weiterhin notwendig sind.
Ein substantieller Reformschritt liegt in dem von der Bundesinnung vorgelegten Konzept zur Digitalisierung und Vereinheitlichung der Fahrzeugdaten. „Ein Fahrzeug – ein Datensatz“ adressiert genau diesen Punkt und verbindet Verkehrssicherheit, Verwaltungsvereinfachung und betriebliche Entlastung. Für Werkstätten bedeutet dies weniger Bürokratie, klarere Prozesse und eine stärkere Fokussierung auf das Kerngeschäft – die technische Sicherheit der Fahrzeuge.