EBV-Tipp

Das Ende der Zettelwirtschaft

EBV
03.05.2022

Von: Redaktion KFZ Wirtschaft
Als §57a-Begutachtungsstelle gibt es viel Zettelwirtschaft im Auge zu behalten. Die EBV erleichtert in der Premium-Version die Arbeit ungemein und bietet viele praktische Möglich­keiten für die Bescheidverwaltung.

Grundsätzlich gibt es drei Arten von Bescheiden, die für §57a-Prüfstellen wichtig und im Arbeitsalltag sehr relevant sind: Bescheide zur Prüfstelle an sich, zu den verwendeten Geräten und den ausführenden Mitarbeiter*innen. In der Premium-Version der EBV lassen sich all diese Bescheide einfach und effizient verwalten. Das spart Zeit im Alltag und schont die Nerven, da es mit der nützlichen Reminder-Funktion auch die Möglichkeit gibt, sich automatisch vom System erinnern zu lassen, wenn Gültigkeiten ablaufen oder Bescheid-relevante Fristen eingehalten werden müssen. 

Begutachtungsstelle

In diesem Bereich wird der Bescheid der Landesregierung verwaltet, der zum Betrieb einer §57a-Prüfstelle ermächtigt. Der Bescheid kann hochgeladen und volldigital verwaltet werden. Sollte es zu Änderungen der Ermächtigung oder der Begutachtungsstellennummer kommen, beispielsweise durch eine Firmenübernahme, so können auch diese Bescheide im §57a Service erfasst und verwaltet werden. So hat man bei einer Revision alle wichtigen Dokumente gesammelt bei der Hand. 

Hier geht es um die Verwaltungsmöglichkeiten von geeigneten Personen, also jenen Arbeitskräften, die die §57a-Überprüfungen durchführen dürfen. Besonders praktisch ist hier das Erinnerungstool, um beispielsweise den Ablauf des Bildungspasses elektronisch zu vermerken. Der Bildungspass ist nur drei Jahre gültig und der Reminder kann individuell gesetzt werden. Weiters werden bei den geeigneten Personen die letzten Schulungen, die Führerscheinklassen und bis zu welcher Fahrzeuggewichtsklasse überprüft werden darf hinterlegt. Der Betriebsinhaber kann entscheiden, wer aller Zugriff auf die Verwaltung hat. 

Prüfgeräte

Für ordnungsgemäße §57a-Überprüfung braucht es entsprechende Prüfgeräte. Diese müssen regelmäßig gewartet, geeicht, geprüft und gegebenenfalls auch ausgetauscht werden. Im dem Bescheidverwaltungsbereich können alle relevanten Daten der Geräte hinterlegt und eingesehen werden (Marke, Type, Prüfbuch, Eichungsdatum usw.). Die Reminder-Funktion erinnert fristgerecht vor neuen Terminen und die gesammelten digitalen Daten machen die Arbeit im Fall einer Revision besonders einfach. (red)

Sie haben Fragen zur EBV?

Für Weiterbildungen rund um die EBV, können Sie an unseren kostenpflichtigen Praxisschulungen für EBV-Nutzer teilnehmen. Bei weiteren Fragen zu Terminen oder dem Schulungsprogramm wenden Sie sich bitte an:
Herrn Thomas Keinrath
Mail: [email protected]
Telefon: +43 676 884 65 225