Neue Eichvorschriften
Faire Abrechnung an Stromtankstellen
Mit der seit 1. Juni 2023 geltenden neuen Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen über ‚Eichvorschriften für elektrische Tarifgeräte zur Messung von elektrischer Energie in Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge‘ hat der Gesetzgeber nun eine Rechtslage geschaffen, unter welchen Voraussetzungen an österreichischen Ladestationen nach kWh verrechnet werden darf. „Die neue Verordnung ist ein bedeutsamer Schritt hin zu einer transparenten und gerechten Preisgestaltung für alle“, sagt Andreas Reinhardt, Vorsitzender des Bundesverbandes Elektromobilität Österreich (BEÖ). Bedauerlich sei allerdings, dass die Verordnung keine praktikable Lösung für die bestehende Ladeinfrastruktur festlegt hat. Es liege nun an den Unternehmen, Wege zu finden, um dem Wunsch der Konsument:innen nach einer Verrechnung nach kWh nachzukommen.
100 Prozent Ökostrom
In Österreich gibt es rund 20.000 öffentliche Lademöglichkeiten – 9.000 davon im BEÖ-Roamingnetz, dem größtem Ladenetz mit 100 Prozent Öko-Strom. Der überwiegende Teil der Ladestationsbetreiber setzt aufgrund der bisherigen Rechtslage auf die Verrechnung nach Zeit. Mit der neuen Verordnung wird weiters festgelegt, dass ab 1. Jänner 2026 nur mehr Ladetarifgeräte neu- oder nachgeeicht werden, die den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen. Der BEÖ vertritt elf Energieunternehmen in Österreich im Bereich Elektromobilität: Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH, BE Solution GmbH (Burgenland Energie), Energie Graz GmbH & Co KG, Energie Steiermark Kunden GmbH, EVN Energieservices GmbH., Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft, LINZ AG, Salzburg AG, illwerke vkw AG (vkw), Wien Energie GmbH.