Kfz-Haftpflicht

Denn sie wissen nicht, was sie tun

Versicherung
29.06.2022

Von: Redaktion KFZ Wirtschaft
Eine Umfrage unter Autobesitzern zeigt, dass über 50 Prozent nicht wissen, welchen KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag sie gewählt haben und was ein Spalttarif überhaupt ist.

Um das Wissen von Herrn und Frau Österreicher ist es in Sachen Versicherungen traurig bestellt. Das dokumentiert eine aktuelle Umfrage, die im Auftrag der Bundesinnung Fahrzeugtechnik durchgeführt wurde. Aus dieser geht hervor, dass die meisten Versicherungsnehmer gar nicht wissen nicht wissen, welchen KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag sie gewählt haben und was ein Spalttarif überhaupt ist.

Der Spalttarif

Aber der Reihe nach, zunächst zum rechtlich Hintergrund: Im Schadensrecht aus dem ABGB (Allgemein Bürgerliche Gesetzbuch) hat jeder Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf Ersatz aller ihm entstandener Nachteile (Verschuldenshaftung). Grundsätzlich - denn genau diese ersatzfähigen Nachteile führen zu einem Kuriosum das 1973 im Österreichischen Recht geschaffen wurde: der sogenannte Spalttarif/Anspruchsverzicht, geregelt in § 21 KHVG.

Ein Versicherungsnehmer kann bei Abschluss des verpflichtenden Haftpflichtversicherungsvertrages zwischen Variante A (mit Mietwagenverzicht) und Variante B (ohne Mietwagenverzicht) wählen. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für Variante B, bekommt er als Geschädigter somit auch Taxi-, Mietwagenkosten sowie einen eventuellen Verdienstentgang, der auf die Nichtbenützung des eigenen Fahrzeuges zurückzuführen ist, von der Versicherung des Schädigers ersetzt. Entscheidet er sich für Variante A, verzichtet er auf die Geltendmachung dieser Ansprüche. Dafür gewährt die Versicherung 20 Prozent Nachlass auf die Prämie.

Große Wissenslücken

Genau das ist vielen Autofahrer aber gar nicht bewusst. Bei eingangs erwähnter Umfrage wussten nur 14 Prozent der Autobesitzer, dass sie die umfassende Variante B für die Haftpflichtversicherung gewählt haben, 35 Prozent waren sich sicher, dass sie über die Variante A mit Anspruchsverzicht verfügen.

22 Prozent wussten unterdessen nicht welche Variante sie haben und gar 29 Prozent wussten nicht einmal was die Frage bedeutet. Mehr als die Hälfte der Befragten gab somit an, es entweder nicht zu wissen oder überhaupt noch nie davon gehört zu haben. Der höchste Anteil an ich weiß nicht/noch nie gehört liegt in der Altersklasse 30-39 Jahre, wo es je 35 Prozent und somit insgesamt 70 Prozent sind.

65 Prozent haben keinen Anspruch auf Leihwagen

Aus der Umfrage ergibt sich auch, dass 65 Prozent der Autofahrer in Österreich keinen Anspruch auf einen Leihwagen haben und auch keine weiteren Ansprüche an die Versicherung des Schädigers stellen können.

Der Rabatt auf die Versicherungsprämie ist aber nur besser, solange nichts passiert. Wenn’s aber passiert, springen oft die Werkstätten mit einem Ersatzfahrzeug auf eigene Kosten oder mit kulanten Lösungen ein, um die Mobilität der Kunden zu erhalten.    

Ob diese Spaltung der Autobesitzer noch zeitgemäß ist, wird auch bei den KLS-Fachtagen ( https://www.kls-fachtage.at/ ) am 7./8. Oktober 2022 in Wieselburg ein Thema sein.