Batterieverordnung

Neue Regeln für den Batterie-Kreislauf

27.02.2024

 
Die seit 18. Februar 2024 geltende EU-Batterieverordnung bringt für Kfz-Werkstätten neue Herausforderungen in punkto E-Autobatterien.
Hans Roth (Saubermacher Gründer), Klaus Edelsbrunner (Bundesgremialobmann WKO), Gerhard Hecker (Geschäftsleiter Saubermacher Österreich), Thomas Haid (Geschäftsführer Saubermacher Battery Services) (v.l.)
Hans Roth (Saubermacher Gründer), Klaus Edelsbrunner (Bundesgremialobmann WKO), Gerhard Hecker (Geschäftsleiter Saubermacher Österreich), Thomas Haid (Geschäftsführer Saubermacher Battery Services) (v.l.)

Die ökologischen Anforderungen entlang des gesamten Batterien-Lebenszyklus, die in der neuen EU-Batterieverordnung festgelegt sind, beziehen sich beispielsweise auf den CO2-Fußabdruck, die Langlebigkeit, Anforderungen zur Entnehmbarkeit bzw. Austauschbarkeit, den Rezyklateinsatz sowie die Sammlung, Wiederverwendung und das Recycling am Lebensende. Entsorgungsspezialist Saubermacher unterstützt Autohändler und Werkstätten mit maßgeschneiderten Services für die Kreislaufwirtschaft mit E-Auto Batterien.

Neue Pflichten

Im Jahr 2023 wurden in Österreich knapp 40 Prozent mehr E-Pkws zugelassen als im Jahr davor – das sind bereits 20 Prozent der Neuzulassungen. Das bringt zahlreiche Herausforderungen für Kfz-Betriebe und Importeure mit sich. Laut der seit 18. Februar 2024 geltenden EU-Batterieverordnung müssen sich Importeure bzw. Erstinverkehrsetzer im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung um die Rücknahme und Entsorgung der Fahrzeugbatterien kümmern. Händler und Vertragswerkstätten müssen die geeignete Sammelinfrastruktur gewährleisten und Altbatterien jeglicher Herkunft und Zusammensetzung vor Ort unentgeltlich zurücknehmen. Außerdem sind sie verpflichtet, strenge Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen sowie für fachgerechte Dokumentation für Behörden, Versicherungen etc. zu sorgen. Bei Unfall, Reparatur oder Tausch waren die Prozesse rund um das Handling von E-Autobatterien bisher noch nicht ausreichend klar geregelt bzw. überhaupt definiert. Die EU-Batterieverordnung liefert hier zwar viele Vorgaben, doch die Anforderungen daraus und ihre Umsetzung sind komplex und kostenintensiv.

Saubermacher bietet Komplettlösung

Saubermacher Battery Services, ein Gemeinschaftsunternehmen von Denzel, Porsche Austria und Saubermacher, unterstützt Werkstätten und Autohäuser mit einer Komplettlösung. Neben der Entsorgungs- und Aufbereitungsdienstleistung werden innovative Quarantäne-Container und Aufbewahrungsboxen bereitgestellt. Klaus Edelsbrunner, Bundesgremialobmann der Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Fahrzeughandel, hat die Gemeinschaftsinitiative, die bereits 2022 ins Leben gerufen wurde, begleitet und setzt auf die Leistungen der Saubermacher Battery Services: „Der Ablauf durch einen verlässlichen Partner, der die Abwicklung übernimmt und somit für die Betriebe vereinfacht, war ein ausschlaggebender Punkt für mich. Darüber hinaus stellt Saubermacher als Spezialist sicher, dass die Abwicklung für Betriebe und im Endeffekt für den Kunden den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vollendet wird. Zusätzlich lassen sich die Kosten aufgrund der verschiedenen Pakete flexibel gestalten.“

Schwierige Behördenwege

Eine komplexe Hürde für Kfz-Betriebe stellen die Betriebsanlagengenehmigung für Hochvolt-Tätigkeiten dar. Alle Händler und Werkstätten, die E-Autos reparieren, benötigen eine solche Genehmigung. Die langen Behördenwege und die Uneinigkeit zwischen verschiedenen Ämtern verschärfen den Prozess zusätzlich. Hier berät und unterstützt Saubermacher Battery Services mit seinem Knowhow. Im Fokus stehen Arbeitnehmersicherheit und der Schutz der Betriebsstätte. Die fachgerechte Sammlung und Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien trägt zur Werkstattsicherheit bei, sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und leistet auch einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz im Kontext der E-Mobilität. Hans Roth, Saubermacher Gründer, bekräftigt: „Ich begrüße die neue Batterieverordnung mit dem Ansinnen, den Kreislauf bei Batterien zu schließen. Wertvolle und seltene Rohstoffe zu retten und wiederzuverwenden ist ein wichtiges Ziel im Rahmen der Verkehrs- und Energiewende. Wir wollen unserer Verantwortung nachkommen und Kfz-Betriebe bestmöglich dabei unterstützen. Ich bedanke mich ganz herzlich bei Herrn Edelsbrunner und seinem Betrieb für diese innovative Partnerschaft.“

Recycling der Rohstoffe

Ein wesentliches Ziel der neuen EU-Batterieverordnung ist, ambitionierte Recyclingeffizienzen und Verwertungsquoten zu erreichen. Bei Lithium-Batterien sollen z.B. in drei Jahren 65 Prozent des durchschnittlichen Gewichts recycelt werden, in acht Jahren bereits 70 Prozent. Auch wenn das Recycling von E-Autobatterien derzeit aufgrund der hohen Verwertungskosten und geringen Mengen noch nicht wirtschaftlich ist, kommt man daran nicht vorbei. Denn der Bedarf an knappen Rohstoffen steigt stetig an, und in Europa gibt es keine relevanten Rohstoffvorkommen. Daher ist es umso wichtiger, Primärrohstoffe wie Kobalt, Nickel und Lithium zu 100 Prozent im Kreislauf zu halten. Diesen Umständen trägt die neue EU-Batterieverordnung nun Rechnung.