Pflichtübung
Winterreifen bei Plusgraden
„Unabhängig von der situativen Winterreifenpflicht sollten die Reifen gewechselt werden, sobald die Außentemperaturen unter sieben Grad fallen“, rät Josef Nußbaumer, Obmann des Salzburger Landesgremiums Fahrzeughandel. Denn die spezielle Gummimischung lässt Winterreifen bei niedrigen Temperaturen auch auf trockener Fahrbahn besser auf dem Asphalt haften als Sommerreifen. „Bei nassem Untergrund ist ein guter Grip noch wichtiger“, weiß Michael Peschek, Reifenexperte des Salzburger Landesgremiums Fahrzeughandel.
Risiko Haftpflicht
An erster Stelle sollte die Überprüfung der Profiltiefe stehen. „Weist der Reifen eine Profiltiefe von weniger als 4 Millimeter auf, gilt er in Österreich nicht mehr als Winterreifen und die Haftpflichtversicherung kann bei einem Unfall aussteigen“, so Peschek. Vorsicht ist auch beim Kauf von gebrauchten Reifen oder bei Internetbestellungen geboten. Während bei Gebrauchtreifen leicht eine Beschädigung übersehen werden kann, wird bei Online-Angeboten das Alter der Reifen nicht angegeben. „Nur beim Fachhandel hat man die Gewissheit, gut beraten zu werden und ein Qualitätsprodukt zu bekommen“, ist der Reifenexperte überzeugt und ergänzt: „Viele Autofahrer denken daran, auf Ganzjahresreifen umzusteigen. Grundsätzlich ist dieser Reifentyp in Ordnung, allerdings für Fahrten in den Bergen nicht geeignet.“ Ganzjahresreifen, auch Allwetterreifen genannt, erfüllen übrigens nur dann die Winterreifenpflicht, wenn sie über eine M+S Kennzeichnung verfügen.