Kreislaufwirtschaft

EU einigt sich auf neue Regeln

EU-Parlament und Rat haben sich vorläufig auf neue EU-Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft im Automobilbereich geeinigt. Die geplante Verordnung soll den gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen abdecken – von der Konstruktion über die Nutzung bis hin zur Behandlung am Ende der Lebensdauer.

 

Ziel ist es, Ressourcen effizienter zu nutzen, illegale Entsorgung und Exporte zu verhindern und die Automobilindustrie stärker in die Verantwortung zu nehmen. Künftig sollen alle neuen Fahrzeugtypen so konstruiert werden, dass möglichst viele Teile und Komponenten von autorisierten Verwertungsbetrieben leicht ausgebaut werden können. Damit rückt das Prinzip „Design for Recycling“ stärker in den Fokus der Fahrzeugentwicklung.

Ein zentraler Punkt der Einigung betrifft den Einsatz von Recyclingkunststoffen: Innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung müssen neue Fahrzeugtypen mindestens 15 Prozent recycelten Kunststoff enthalten. Nach zehn Jahren steigt dieser Anteil auf 25 Prozent. Mindestens 20 Prozent dieser Quoten sollen durch Kunststoffe erreicht werden, die aus Altfahrzeugen oder aus während der Nutzungsphase ausgebauten Fahrzeugteilen stammen („Closed Loop“-Recycling). Darüber hinaus soll die EU-Kommission zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung konkrete Zielvorgaben für recycelten Stahl und Aluminium vorlegen. Auch die Einführung von Recyclingquoten für kritische Rohstoffe wird geprüft.

Klarere Regeln beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen innerhalb der EU. Wenn ein Unternehmen ein Fahrzeug verkauft, muss künftig entweder eine Bestätigung vorliegen, dass es sich nicht um ein Altfahrzeug handelt, oder ein gültiger Nachweis der Verkehrstauglichkeit erbracht werden.
Privatpersonen müssen diese Dokumentation nur dann vorlegen, wenn ein Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden gilt oder der Verkauf ausschließlich online erfolgt.

Strengere Vorgaben für Altfahrzeuge und Hersteller

Drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regeln greift eine erweiterte Herstellerverantwortung: Fahrzeughersteller müssen dann die Kosten für Sammlung und Behandlung von Fahrzeugen am Ende ihres Lebenszyklus übernehmen. Zudem werden verbindliche Vorgaben für die Demontage eingeführt. Bestimmte Teile, Flüssigkeiten und gefährliche Stoffe müssen vor dem Schreddern oder Pressen eines Fahrzeugs entfernt werden.

Um illegale Exporte und unsachgemäße Entsorgung zu unterbinden, sieht die Einigung ein Exportverbot für nicht verkehrstaugliche Fahrzeuge vor. Dieses soll fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung gelten. Zugleich werden die Kriterien präzisiert, ab wann ein Fahrzeug als Altfahrzeug gilt, sowie die Dokumentationspflichten für Zollbehörden konkretisiert. Damit soll auch dem Phänomen sogenannter „missing vehicles“ begegnet werden.

  • 2023 wurden in der EU 14,8 Millionen Fahrzeuge produziert
  • 12,4 Millionen Fahrzeuge neu zugelassen
  • Rund 285,6 Millionen Fahrzeuge sind derzeit auf EU-Straßen unterwegs
  • Jährlich erreichen etwa 6,5 Millionen Fahrzeuge das Ende ihrer Lebensdauer

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