Die Bundesinnung der Fahrzeugtechniker gibt eine positive Stellungnahme zur Verordnung zur Anpassung der Produktliste im Rahmen der EU Entwaldungsverordnung (EUDR) ab.
Die Bundesinnung, die unter anderem die unabhängigen Reifenrunderneuerungsbetriebe vertritt, begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen von Anhang 1 in Bezug auf runderneuerte Reifen. Die Klarstellung, dass runderneuerte Reifen und Altreifen/Karkassen als Grundlage für einen runderneuerten Reifen von Anhang 1 der EUDR ausgenommen sind, ist für unsere Branche von entscheidender Bedeutung.
„Wir begrüßen die Feststellung, dass runderneuerte Reifen als „umweltfreundliches Produkt“ angesehen werden. Wir hoffen auf eine rasche Umsetzung des delegierten Rechtsakts, um Rechtssicherheit zu erlangen“, Franz Doblhofer von der Bundesinnung Fahrzeugtechnik/Berufsgruppe Vulkaniseure. Die öffentliche EU- Konsultation zu diesem Entwurf läuft bis zum 1. Juni 2026.
