Arbeitnehmern im Innendienst ist im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber – soweit betrieblich möglich und wirtschaftlich vertretbar – Homeoffice zu gewähren. Detailverkauf (Ersatzteile/Einzelhandel) ist für die Dauer der verkündeten Maßnahmen nicht erlaubt. Arbeitnehmer (Facharbeiter) dürfen nur dringende Aufträge ausführen. Das gilt für Notfalldienste (dringende Instandsetzungsarbeiten oder dringend für den Betrieb von Kfz notwendige Wartung von Kfz). Dem Unternehmen obliegt es zudem, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob künftig auch bereits getätigte Aufträge von Mitarbeitern im Alleingang ausgeführt werden (kein gemeinsamer Aufenthalt von Arbeitnehmern im selben Raum).

Die Formulare zur Anmeldung von Kurzarbeit sind ab sofort auf der Website des AMS verfügbar.

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Auf der Website der Bundesinnung wird in Kürze ein Formular für die Anspruchsanmeldung auf Vertragsanpassung im Fall der Unmöglichkeit zur Leistungserbringung bzw. –erfüllung zur Verfügung gestellt.

§57a-Kurse: Aufgrund der aktuellen Situation werden alle §57a Kurse in der Automotive Akademie und im Wifi vorerst nicht stattfinden.