Die Strafen bei Verstößen gegen das Betretungsverbot sind mit 3.600 Euro festgesetzt für den, der sich über das Betretungsverbot hinwegsetzt. Und mit 30.000 Euro für den Inhaber einer Betriebsstätte. Jene Inhaber, die nicht dafür Sorge tragen, dass die Betriebsstätte maximal von der in der Verordnung genannten Zahl an Personen betreten wird, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit 3.600 Euro zu bestrafen.
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