Kern der Regelung ist, dass die Abrechnung beim Laden von Elektrofahrzeugen ausschließlich auf Basis der tatsächlich bezogenen elektrischen Energie erfolgen soll. Maßgeblich ist dabei die Energiemenge in Kilowattstunden, die während des Ladevorgangs übertragen wird. Ziel der Vorgaben ist eine einheitliche, nachvollziehbare und verlässliche Abrechnung für Nutzer von Ladeinfrastruktur.

Die Vorschriften gelten für öffentliche und halböffentliche Ladepunkte, also für Ladestationen, die von mehreren Personen genutzt werden und bei denen der Stromverbrauch verrechnet wird. Betreiber solcher Anlagen müssen dafür Messsysteme einsetzen, die den eichrechtlichen Anforderungen entsprechen.

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Nach Einschätzung von Markus Tatzer, Geschäftsführer von MOON POWER, ist eine solche Regelung für den weiteren Ausbau der Elektromobilität wesentlich: „Dass beim Laden eines E-Fahrzeugs allein auf Basis der bezogenen Energie in Kilowattstunden verrechnet wird, ist für den weiteren Erfolg der E-Mobilität unerlässlich.“ Der verpflichtende Einsatz eichrechtskonformer Messgeräte sorge für eine präzise und einheitliche Erfassung des geladenen Stroms und erhöhe damit Transparenz und Vertrauen.

Mit Jahresbeginn wurde die Porsche-Austria-Zweigstelle in der sogenannten Mooncity als offizielle Eichstelle anerkannt. Dort können nun verpflichtende Eichungen von entsprechenden Messgeräten durchgeführt werden. Das Angebot richtet sich nicht nur an bestehende Ladeanlagen des Unternehmens Moon Power, sondern steht österreichweit und unabhängig vom jeweiligen Hersteller auch anderen Betreibern von Ladeinfrastruktur offen.