Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten einer Ende 2025 mit dem Rat ausgehandelten Einigung zugestimmt. Ziel der neuen Verordnung ist es, die Kreislaufwirtschaft in der Automobilbranche zu stärken und den Einsatz von Sekundärrohstoffen zu erhöhen.

Fahrzeuge sollen leichter recycelt werden können

Künftig müssen Neufahrzeuge so konstruiert sein, dass Bauteile und Komponenten möglichst einfach ausgebaut und wiederverwendet werden können. Damit sollen wertvolle Rohstoffe länger im Wirtschaftskreislauf gehalten werden. Darüber hinaus werden erstmals verbindliche Vorgaben für den Einsatz recycelter Kunststoffe eingeführt. Sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung müssen mindestens 15 Prozent der in neuen Fahrzeugen verwendeten Kunststoffe aus Recyclingmaterial stammen. Nach zehn Jahren steigt dieser Anteil auf 25 Prozent. Ein Fünftel davon soll aus Altfahrzeugen und gebrauchten Fahrzeugteilen gewonnen werden, um einen geschlossenen Materialkreislauf zu fördern.

Die Europäische Kommission erhält zudem die Möglichkeit, nach entsprechenden Untersuchungen weitere Quoten für Materialien wie Stahl, Aluminium, Magnesium oder kritische Rohstoffe festzulegen.

Neue Regeln für den Gebrauchtwagenhandel

Beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge werden künftig insbesondere gewerbliche Anbieter stärker in die Pflicht genommen. Sie müssen sicherstellen, dass es sich bei einem Fahrzeug nicht um ein Altfahrzeug handelt oder alternativ eine gültige Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vorliegt. Für Privatpersonen gelten die Vorgaben nur in bestimmten Fällen, etwa wenn ein Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft wurde oder der Verkauf über Online-Plattformen erfolgt.

Hersteller tragen künftig die Entsorgungskosten

Drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung wird die erweiterte Herstellerverantwortung eingeführt. Fahrzeughersteller müssen dann die Kosten für Sammlung und Verwertung von Altfahrzeugen innerhalb der Europäischen Union übernehmen. Zudem werden die Exportbestimmungen verschärft. Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung dürfen Fahrzeuge, die als nicht mehr verkehrstauglich eingestuft wurden, nicht mehr in Drittstaaten ausgeführt werden. Die EU will damit gegen illegale Entsorgung und das Verschwinden von Fahrzeugen vorgehen.

Nach Angaben der EU sind auf Europas Straßen rund 285,6 Millionen Kraftfahrzeuge unterwegs. Jährlich erreichen etwa 6,5 Millionen Fahrzeuge das Ende ihrer Lebensdauer. Allein im Jahr 2023 wurden in der Europäischen Union 14,8 Millionen Fahrzeuge produziert und 12,4 Millionen neu zugelassen. Mit den neuen Vorschriften soll ein größerer Teil der in Fahrzeugen enthaltenen Rohstoffe künftig wiederverwendet und damit die Abhängigkeit von Primärrohstoffen reduziert werden.